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Anhang - Telekom Te Bedienungsanleitung

5g-empfänger
Inhaltsverzeichnis

Anhang

Technischer Service
Zusätzliche Beratung und Hilfe bei der Einrichtung erhalten Sie bei unserem Technischen Service.
Rufen Sie uns an unter 0800 33 01000 oder besuchen Sie uns online unter: www.telekom.de/kontakt
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise und Lizenztexte finden Sie in der Benutzeroberfläche Ihres 5G-Empfängers.
Produktsicherheit
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit VO (EU) 2023/988 verpflichtet zur
Kommunikation einer Kontaktadresse. Falls Ihr Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist und Sie eine
Gefährdung durch das Gerät vermuten, trennen Sie es zu Ihrer eigenen Sicherheit vom Stromnetz.
Besteht eine mögliche Gefährdung durch ein Festnetzprodukt der Telekom oder wurde eine
Gefährdung verursacht, melden Sie dies unter: www.telekom.de/produktsicherheit
Rücknahme von Altgeräten
Hat das Gerät ausgedient, nutzen Sie für das Altgerät das Rücknahmesystem der Telekom.
Nähere Informationen im Internet unter www.telekom.de/altgeraet-zurueckgeben oder bringen Sie
das Altgerät zur Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof).
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen
ist. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich
verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen.
Bevor Sie das Endgerät entsorgen, empfehlen wir Ihnen die Löschung aller persönlichen Daten durch
das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen.
Die Telekom ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter der WEEE-Reg.-Nr.: DE 60 80 03 28
registriert. Hinweis für den Entsorgungsträger: Das Datum der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens
ist auf dem Typenschild nach DIN EN 60062, Ziffer 8, angegeben.
Hersteller haben jährlich die Erfüllung der Zielvorgaben nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) zu veröffentlichen. Informationen hierzu veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Die Rückgabe von Mietgeräten wird über den Mietvertrag geregelt.
Was Sie sonst noch wissen sollten
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