1. Gesetzliche Bestimmungen
Beachten Sie die jeweils länderspezifischen, gesetzlichen Bestimmungen.
1.1 Gesetzliche Bestimmungen für Deutschland
1.1.1 Elektrofahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h
Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h wird für
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h laut Straßenver-
kehrszulassungsordnung (StVZO) folgendes gefordert:
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Eine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges durch die örtliche Zulassungsstelle.
Das für die Betriebserlaubnis erforderliche Einzelgutachten von TÜV/ DEKRA ist im
Lieferumfang des Elektromobiles enthalten. Wenden Sie sich zuerst an Ihre Versi-
cherung, Sie erhalten dort ein Verkehrskennzeichen, welches hinten an der Heckver-
kleidung anzubringen ist.
Nehmen sie am öffentlichen Straßenverkehr teil, ist die Betriebserlaubnis stets mitzu-
führen.
Jede Änderung des so zugelassenen Fahrzeuges führt zum Erlöschen der Be-
triebserlaubnis.
1.1.2 Elektrofahrzeuge über 10 km/h
Benutzer, die nach dem 01.04.1964 geboren wurden und nicht im Besitz einer gülti-
gen Fahrerlaubnis sind, benötigen eine Prüfbescheinigung nach § 5, FeV (Mofafüh-
rerschein).
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