Besondere Hinweise
1. Nach StVZO §67 müssen die lichttechnischen Einrichtungen
vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit
sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
2. Stelle die Fahrradlampe so ein, dass die Mitte des
Lichtkegels in einer Entfernung von 5 m nur halb so
hoch ist, wie die Oberkante des Scheinwerfers.
Montage/ Demontage
1. Befestige die Halterung mit dem Riemen an
der Lenkstange. Anbauhöhe 400 - 1200 mm.
2. Schiebe die Lampe in die Halterung hinein,
bis diese einrastet.
Bedienung
Drücken
Batterie-Anzeige
Akkustandanzeige
Beim Aufleuchten des Batterie-Indikators muss der
Akku umgehend aufgeladen werden.