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Fahrradträger SR1 Pro Art.-Nr.: 11637ON Art. no. 11637ON SR1 Pro Fahrradträger SR1 Pro Bicycle rack für Anhängerkupplung for trailer tow bar Bedienungsanleitung ....2 Operating instructions ........8 Réf. 11637ON SR1 Pro Porte-vélos pour attelage de remorque Manuel de l‘opérateur ........
WARNUNG! ACHTUNG! Personen- oder Sachschaden durch verändertes Sachschaden durch öffnende Heckklappe. Fahrzeugverhalten. Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger schlagen Das Fahren mit dem Fahrradträger beeinflusst die Fahreigen- und beschädigt werden. schaften Ihres Fahrzeugs. • Elektrische Heckklappen abschalten und manuell betätigen. •...
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Schrauben Sie den Leuchtenträger mit zwei Schrauben (4) (M5x35) und Unterlegscheiben von unten an die Längsträger des Grundrahmens (5). ACHTUNG! Stellen Sie sicher, dass die Nebelschlussleuchte auf der linken Seite des Trägers montiert ist! Legen Sie die Schienenhalterung (6) quer auf den Grundrahmen, so dass die Bohrungen der Schienenhalterung mit den Bohrungen des Grundrah- mens übereinstimmen.
Einsetzen des Kennzeichens Der Schnellverschluss besteht aus einem Bauteil mit Hebel. Mit der Betä- tigung des Hebels kann der Schnellverschluss geöffnet oder geschlossen Die Montageclips für die Befestigung des Kennzeichens befinden sich als werden Ausdrückteile im Kennzeichenhalter. Brechen Sie zwei der Clips heraus. Schieben Sie das Kennzeichen in den Halter, danach drücken Sie die Clips in Entriegeln Sie die Sicherheitsverriegelung (Schiebemechanismus).
Sichern Sie nun das Fahrrad mit dem langen Sicherheitsgurt (16). Legen Sie den Sicherheitsgurt durch den Fahrradrahmen und um den U-Bügel herum und ziehen den Sicherheitsgurt fest an. ACHTUNG! Stellen Sie immer sicher, dass die Kontermutter an der Ein- stellschraube richtig angezogen ist! HINWEIS Leichte Druckspuren auf der Kupplungskugel sind normal und beeinträchtigen die Funktion nicht...
8. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ Durch seine Beleuchtungsanlage ist der Fährradträger ein Elektrogerät. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.