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Beko WMC71464ST1 Bedienungsanleitung Seite 5

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2 Informationen zur
Entsorgung
2.1 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet.
Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden.
Es darf somit nicht in den Hausmüll
gegeben werden. Das Gerät kann z.B.
bei einer kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu
deren Rücknahmepflichten in Deutschland)
abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien
des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können. Der Endnutzer
ist zudem selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
Konformität mit RoHS-Richtlinie:
Das von Ihnen erworbene Produkt stimmt
mit der RoHS-Richtlinie der EU überein
(2011/65/EG). Es enthält keine in der Richtlinie
angegebenen schädlichen und verbotenen
Materialien.
2.2 Verpackungsinformationen
Verpackungsmaterialien des Produktes
werden aus recyclingfähigen Materialien
entsprechend unseren nationalen
Umweltrichtlinien hergestellt. Entsorgen
Sie Verpackungsmaterialien nicht über den
Haus- oder anderen Müll. Bringen Sie sie zu
den von örtlichen Behörden zugewiesenen
Sammelstellen für Verpackungsmaterialien.
5 / DE
2.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern
über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische
und elektronische Geräte.
2.4 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch
für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos.
Waschmaschine / Bedienungsanleitung

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