Hinweise
Bestimmungsgerechter Gebrauch
Dieses Comelit-Produkt ist für den Einsatz in Audio- und Audio-Video-Türsprechanlagen in Wohn-, Geschäfts-, Industrie- und
öffentlichen Gebäuden oder für den öffentlichen Gebrauch konzipiert und hergestellt.
Installation
Die Installation der Comelit-Produkte darf nur durch Fachkräfte unter genauer Befolgung der Anweisungen in den technischen
Handbüchern / den Bedienungsanleitungen erfolgen. Das Produkt muss fachgerecht installiert werden.
Leitungen
Vor Eingriffen an der Anlage immer die Spannungsversorgung unterbrechen. Leitungen mit einem für die Entfernung
bemessenen Querschnitt verwenden und die im Handbuch der Anlage aufgeführten Anweisungen einhalten. Es wird
empfohlen, die Leitungen der Anlage nicht in denselben Rohren wie die Leitungen (für 230 V oder höher) zu verlegen.
Sicherer Gebrauch
Sicherer Umgang mit Comelit-Produkten:
• Strikt die Anweisungen in den technischen Handbüchern / den Bedienungsanleitungen befolgen.
• Keine Änderungen an der Anlage mit Comelit-Produkten vornehmen und Beschädigungen vermeiden.
Wartung
Die Comelit-Produkte erfordern keine Wartungsarbeiten, abgesehen von der normalen Reinigung, die entsprechend den
Anweisungen in den technischen Handbüchern / den Bedienungsanleitungen auszuführen ist.
Eventuelle Reparaturen dürfen:
• Für die Produkte nur durch die Firma Comelit Group S.p.A.
• an den Anlagen, nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.
Zur Reinigung keinen Alkohol oder aggressive Produkte verwenden.
Haftungsausschluss
Comelit Group S.p.A. lehnt jede Haftung ab bei Schäden durch
• bestimmungsfremden Gebrauch,
• Missachtung der Anweisungen und Hinweise in dem vorliegenden technischen Handbuch / den Bedienungsanleitungen.
Comelit Group S.p.A. behält sich vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen an dem vorliegenden technischen
Handbuch / den Bedienungsanleitungen vorzunehmen.
Richtlinien
Der Hersteller Comelit Group S.p.A. erklärt, dass dieses Gerät den geltenden Richtlinien entspricht. Den
vollständigen Text der EU-Konformitätserklärung finden Sie auf der Produkt-Website.
Gemäß Artikel 26 des Gesetzesdekrets Nr. 49 vom 14. März 2014 „Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)". Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der
Verpackung weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer entsprechend getrennt entsorgt
werden muss. Der Nutzer muss daher die Altgeräte bei den entsprechenden kommunalen Sammelstellen für
elektrotechnische und elektronische Abfälle abgeben. Als Alternative zur Selbstentsorgung besteht die Möglichkeit,
die zu entsorgenden Geräte beim Kauf eines gleichwertigen Neugerätes dem Händler zu übergeben. Bei
Elektronikfachhändlern mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² können Elektronikgeräte kostenlos und ohne
Kaufverpflichtung, die kleiner als 25 cm sind, zur Entsorgung abgegeben werden. Die entsprechende Zuführung zum
Recyclingprozess trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden,
und fördert die Wiederverwendung und/oder das Recycling der Materialien, aus denen die Geräte hergestellt sind.