Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Yamaha NP-S2000 Bedienungsanleitung Seite 32

Inhaltsverzeichnis

Werbung

■ SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
ACHTUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(„VEREINBARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER
GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS DEN
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG
GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS
PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA
CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER
ANDERWEITIGE VERWENDEN DIESER SOFTWARE BRINGEN SIE ZUM
AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN.
WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND,
FÜHREN SIE KEINEN DOWNLOAD, KEINE INSTALLATION UND KEINEN
KOPIERVORGANG DIESER SOFTWARE AUS, UND VERWENDEN SIE SIE IN
KEINER ANDEREN WEISE. FALLS SIE DIE SOFTWARE BEREITS
HERUNTERGELADEN ODER INSTALLIERT HABEN UND NICHT MIT DEN
BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, LÖSCHEN SIE DIE SOFTWARE
UMGEHEND.
GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten
Software-Programme und Daten („SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE
umfasst alle Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die SOFTWARE gehört
Yamaha bzw. den Yamaha-Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden Copyright-
Gesetze und internationalen Abkommen geschützt. Sie haben zwar das Recht,
Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zu
erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende
Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE in
maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium
befindet, welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten
Sicherungskopie müssen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen
Eigentumsrechte der die SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch
nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die
Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen, sie
dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu
vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf
anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu
erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf einen
anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die guten Sitten
verstoßende Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstleistungen
erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, MIDI-
Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den
nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des
Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert, übertragen,
verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder dargeboten werden, es sei
denn, es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten
entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung des Inhabers
der Urheberrechte verändert werden.
BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und bleibt
bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechtsgesetze oder eine Maßgabe
dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne
Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte
SOFTWARE und die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich
vernichten.
HERUNTERGELADENE SOFTWARE
Wenn Sie der Meinung sind, dass das Herunterladen fehlerhaft verlief, können Sie sich
an Yamaha wenden, und Yamaha wird Ihnen das erneute Herunterladen der
SOFTWARE erlauben, wenn Sie vorher alle Kopien oder teilweisen Kopien der durch
das vorherige Herunterladen erlangten SOFTWARE gelöscht haben. Diese Erlaubnis
zum erneuten Herunterladen schränkt in keiner Weise den in Punkt 5 dargelegten
Haftungsausschluss ein.
28
De
BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließlich auf
eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohne
Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER
ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN
VON YAMAHA KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE
GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE
NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE
DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT,
DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB
DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT
ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG EIN,
DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN
BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN
GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG
FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN
ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER
VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER
VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN
YAMAHA ODER EIN AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall
überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Verlusten oder
Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der
SOFTWARE.
SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter beigefügt
(„SOFTWARE DRITTER"). Wenn in der schriftlichen Dokumentation oder der die
Software begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software und Daten von
Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird, erkennen Sie die Bestimmungen
aller mit der SOFTWARE DRITTER mitgelieferten Vereinbarungen an und erkennen
an, dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist für etwaige
Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise
verantwortlich für die SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen Haftungen
bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT YAMAHA
AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF,
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN AUF ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK der SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der SOFTWARE
DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem Fall die
Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf direkt
oder beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, Aufwendungen, entgangene
Gewinne, Datenverluste oder andere Schäden, die infolge der Verwendung, des
Missbrauchs oder der Unmöglichkeit der Verwendung der SOFTWARE DRITTER
entstehen können.
ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren und
wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines
Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo
District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser
Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden
sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll
wirksam sein.
VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug auf die
SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien
dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen
Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder
Änderungen dieser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem
vollständig authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis