Gewährleistung, Überlassungserklärung
Um eine optimale Funktion unserer Produkte zu gewährleisten, sind die Montagehinweise unbedingt
einzuhalten.
Die Gewährleistung von PRIORIT erstreckt sich auf die gelieferten Produkte.
Die Gewährleistung für Montageleistungen ist vom Verbauer / Aufsteller zu übernehmen.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
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Das Produkt wird nicht bestimmungsgemäß eingesetzt.
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Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung.
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Nichtbeachtung der Hinweise bezüglich Transport, Lagerung, Betrieb und Montage.
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Eigenmächtige bauliche Veränderung des Produktes.
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Unsachgemäße Reparaturen.
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Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung Dritter und höhere Gewalt.
Montage / Lieferumfang – Grundsätzliches
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Beachten Sie die Unfallverhütungsrichtlinien und die Arbeitsstättenrichtlinie.
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Zur Beurteilung brandschutz- und bautechnischer Aspekte ist die jeweilige LBO zu beachten.
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Benutzen Sie die Produkte nur in ordnungsgemäßem Zustand.
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Für Beschädigungen und Fehlfunktionen, die durch unsachgemäßen Transport oder
Aufstellung auftreten, können wir keine Haftung übernehmen.
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Der Schwenk- bzw. Schließbereich der Türen ist immer freizuhalten.
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Eine unsachgemäße Installation kann die Schutzfunktion beeinträchtigen.
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Verschraubungen zum Bauwerk dürfen nur mit zugelassenen, geeigneten Schrauben/Dübeln
erfolgen.
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Die Eignung der Schrauben/Dübel ist vom Bauwerk abhängig und im Vorfeld zu prüfen.
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Benötigtes Befestigungsmaterial ist mit dem Baukörper und der entsprechenden Belastung
abzustimmen und, wenn nötig, zu ergänzen. Ein eventuell mitgeliefertes Befestigungsmaterial
entspricht nur einem Teil der Erfordernisse.
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