Zulässiger Einbau
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Siehe Leistungserklärung
Angaben dieser Anleitung
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Diese Anleitung ist keine Herstellererklärung und keine Leistungserklärung.
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Verbindliche technische und zulassungstechnische Angaben entnehmen Sie bitte
ausschließlich der Leistungserklärung.
Transport
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Ist die Verpackung beschädigt, so ist die Beschädigung zwingend dem Spediteur auf dem
Lieferschein schriftlich anzuzeigen – eine „reine Quittung" gegenüber der anliefernden
Spedition schließt die Anerkennung eines Transportschadens aus. Das Gleiche gilt für
fehlende Packstücke gemäß Lieferschein.
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Die Palette ist zwingend von der Schmalseite mit komplett durchgehenden Gabeln bis zum
Palettenende aufzunehmen.
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Achtung: je m² - Fläche incl. Zarge ca. 70 kg.
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Achtung: Verletzungsrisiko aufgrund des hohen Gewichtes!
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Achtung: Bei dem Öffnen der Verpackung kann bei der Verwendung von spitzen oder
scharfen Gegenständen (z.B. Schere oder Messer) das Produkt beschädigt werden.
Grundsätzliches
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Zur Sicherstellung der korrekten Verbauung und des erforderlichen Maßes an Qualität der
Verbauung sollten die Entrauchungsklappen nur von qualifizierten Fachkräften verbaut
werden.
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Verbauen Sie keine beschädigten Teile.
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Gesetzen und Richtlinien des Baurechtes, sowie Weisungen des zuständigen Bauamtes und
des zuständigen, beauftragten Brandschutzsachverständigen ist Folge zu leisten.
Schutzrechte
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Zur Absicherung von Innovation und Konstruktion wurden Gebrauchsmusterschriften beim
Deutschen Patentamt hinterlegt.
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Zulässiger Einbau