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Erfüllung Technischer Normen - Alvito Inox M Installationsanleitung

Auftischfilter
Inhaltsverzeichnis
Fehlerbehebung
1. Gehäuse lässt sich nicht öffnen
Ursache: Druck im Gehäuse
Behebung: Nimm das Filtersystem ganz normal
in Betrieb und lasse für mindestens 60 Sekunden
Wasser durchfliessen.
Schliesse dann die Wasserzufuhr am Wasser-
hahn und drehe den Hebel am Umlenkventil
halb zwischen die waagerechte und die senk-
rechte Position (Bild 5, Seite 9).
2. Gehäuse ist undicht
Die Ursache kann an einem der Dichtungsringe
oder an Verschraubungen liegen. An der un-
dichten Stelle prüfen, ob alle Dichtringe richtig
sitzen und unbeschädigt sind.
Prüfe den Leitungsdruck. Prüfe sämtliche
Verschraubungen.
Falls die Verbindung zwischen dem Gehäuse-
Oberteil und dem Gehäuse-Unterteil undicht
ist, so kann es eventuell helfen, am Filter-
einsatz eine Flachdichtung (schwarzer, flacher
Dichtring) zu entfernen (sofern vorhanden).
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3. Es kommt kein oder zu wenig Wasser
» Wurde das Gehäuse entlüftet? Die Entlüf-
tung ist auf Seite 9 beschrieben.
» Prüfe, ob ohne Filtereinsatz genügend Was-
ser aus dem Filtersystem entnommen werden
kann. Eventuell ist ein Bauteil verstopft oder
defekt.
» Prüfe, ob der Filtereinsatz richtig eingesetzt
ist.
» Nach einem Filterwechsel kann sich noch
etwas Luft im Filtereinsatz befinden, die nach
einiger Nutzung entweicht. Nach einigen Tagen
sollte die Wassermenge pro Minute den Anga-
ben zum Filtereinsatz entsprechen.
Erfüllung technischer Normen
Alle von Alvito angebotenen Wasserfilter
dürfen hinter einem Hausanschluß installiert
werden, denn sie sind aus Materialien zusam-
mengesetzt, die dem allgemein anerkannten
Stand der Technik entsprechen, so dass bei
Beachtung unserer Installationsanleitungen
alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Für die Installation ist kein Prüfzeichen erfor-
derlich. In Deutschland darf jeder Konsument
frei entscheiden, was in seinem Haushalt ange-
schlossen und betrieben wird, solange dadurch
kein Schaden entsteht.
Die Zertifizierung von Produkten beim Deutschen
Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
ist keine Pflicht und auch keine Voraussetzung
für die Erlaubnis zur Installation, sondern eine
freiwillige Möglichkeit. Der DVGW ist keine
öffentliche oder staatliche Institution, sondern
ein privater Verein.
Weder ein Wasserversorgungsunternehmen,
noch ein Installationsunternehmen ist berech-
tigt, Wasseraufbereitungsanlagen nur deshalb
abzulehnen, weil sie kein Zeichen einer aner-
kannten Prüfstelle tragen.
Der Hausanschlußnehmer ist grundsätzlich –
schon mit Rücksicht auf sein Eigentumsrecht
– frei in der Wahl seiner Installationseinrich-
tungen und so auch der Wasseraufbereitungs-
geräte. Er hat lediglich die Pflicht, eine Störung
der öffentlichen Wasserversorgungsanlage im
Ganzen oder anderer Teilnehmer zu vermeiden
(Verwaltungsgericht Freiburg, 12. Juni 1990,
AZ: 6 K 195/89).
Diese Pflicht wird durch den Einbau von ge-
eigneten Sicherungsmaßnahmen gegen Rück-
fließen auf jeden Fall erfüllt. Zu diesem Zweck
sind gemäß DIN 1988 Teil 4 sowie DIN EN 1717
hinter dem Wasserzähler und vor der Anlage
ein geeigneter Rückflußverhinderer einzubau-
en, der in Kombination mit Rohrbelüftern der
Bauform C, D oder E den Wasserrückfluß ver-
hindert.
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