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WATSON 1685 Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 8

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Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieses Gerat ist von der Deutschen Bundespost ais Ton-Runda-
funkempfanger bzw. als Komponente einer solchen Anlage (Tu-
ner, Verstarker, aktive Lautsprecherbox)
zugelassen.
Es ent-
spricht den zur Zeit geltenden Technischen
Vorschriften der
Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafur mit einer
FTZ-Prufnummer oder dem Funkschutzzeichen des Verbandes
Deustcher Elektrotecnniker (VDE) gekennzeichnet.
Bitte uber-
zeugen Sie sich selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen der umseitig abgedruckten »All-
gemeinen
Genehmigung
fir Ton- und Fernseh-Rundfunkemp-
fanger« in der Bundesprepublik Deutschiand betrieben werden.
Beachten
Sie aber
bitte, da
aufgrund
dieser
Allgemeinen
Genehmigung
mit Rundfunkempfangern
nur Sendungen
des
Rundfunks empfangen werden durfen*). Wer unbefugt andere
Sendungen
(z. B. des Polizeifunks, des Seefunks, der offent-
lichen beweglichen Landfunkdienste) empfangt, verst6Bt gegen
die Genehmigungsauflagen
und macht sich daher nach
§15
Absatz 2a des Gesetzes iiber Fernmeideanlagen strafbar.
Die Kennzeichnung
mit der FTZ-Prifnummer oder dem Funk-
schutzzeichen bieten Ihnen die Gewahr, da dieses Gerat keine
anderen Fernmeldeaniagen einschlieBlich Funkanlagen stort. Eine
FTZ-Prufnummer mit den Zusatzbuchstaben SU* *) besagt, dai
das Gerat auBerdem in geringem MaBe gegen stérende Beein-
flussungen durch andere Funkanlagen (z.B. des Amateurfunks,
des CB-Funks) unempfindlich ist. Ein gréBere Unempfindlichkeit
gegen stérende Beeinflussungen ist bei den Geraten gewahrle-
istet, die eine FTZ-Prufnummer mit dem Zusatz S* * ) aufweisen.
Gerate mit einer Kennzeichnung ohne Zusatzbuchstaben S Oder
SU sind nicht besonders stérfest.
Wenn Sie Fragen zur FTZ-Prifnummer haben, wenden Sie sich
bitte an die ortlich zustandige Funkst6érungsmef®stelle.
*) Zum Empfang anderer Sendungen
dirfen Rundfunkempfanger nur mit
Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Allgemein ge-
nehmigtist zur Zeit der Empfang von Aussendungen von Amateurfunkstellen
und Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen.
**) Ein zusatzlicher Buchstabe (E oder K) hat in bezug auf die Stérfestigkeit
keine Bedeutung.

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