2. Allgemeine Hinweise und
behördliche Vorschriften
WICHTIG!
•
Der Betreiber ist verpflichtet nach der
Inbetriebnahme der Feuerungsanlage eine
Messung durch den Bezirksschornstein-
fegermeister durchführen zu lassen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
•
Der Kessel für die Erwärmung von
Heizungswasser zur Beheizung von Ein-
oder Mehrfamilienhäusern konzipiert. Sie
können mit einer zulässigen
Betriebsvorlauftemperatur bis zu 100 °C
und einem Gesamtüberdruck von 4 bar
betrieben werden.
Bei Aufstellung des Kessels sind die
•
bauaufsichtlichen Bestimmungen,
insbesondere bezüglich der
Heizraumgröße, -auslegung, der Be- und
Entlüftung und des Kaminanschlusses zu
beachten.
Für die Ausrüstung, Prüfung und
•
Schaltung der Gesamtanlage sind die
Festlegungen der einschlägigen
Heizungsnormen, die technischen
Anschlussbedingungen des
Gasversorgungsunternehmens, die VDE-
Bestimmungen sowie die technischen
Anschlussbedingungen des
Elektroenergieversorgers zu beachten.
Nach Fertigstellung der Anlage sind
•
während des Probeheizens sämtliche
Steuer- und Sicherheitsgeräte einzustellen
und auf Ihre Funktion zu prüfen.
Ein ständiger Wartungsdienst wird
•
empfohlen.
Für die Kesselsteuerung sind die den
•
Kesselschaltfeldern beigefügten
Bedienungsanleitungen zu beachten.
Recycling: Das gesamte
•
Verpackungsmaterial (Kartonagen,
Einlegezettel, Kunststoff-Folien und -
beutel) ist vollständig recyclingfähig.
Das Gerät oder ersetzte Teile gehören
•
nicht in den Hausmüll, sondern müssen
fachgerecht entsorgt werden. Am Ende
ihrer Verwendung sind sie zur Entsorgung
an den dafür vorgesehenen öffentlichen
Sammelstellen abzugeben.
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