2. Verwendungszweck
Manuell auszulösendes Rettungssystem für in Luftnot geratene einsitzige Gleitschirm und Hängegleiter Piloten.
3. Betriebsgrenzen
Maximale Gebrauchsgeschwindigkeit: 115 km/h (32 m/s)
Packintervall: 12 Monate, danach ist eine Neupackung erforderlich und im Pachnachweisheft zu vermerken.
Durch die Einwirkung von Nässe, Sand, Salz oder sonstige Umwelteinflüsse kann das Packintervall sich verkürzen.
Nachprüfintervall: 24 Monate, danach ist eine komplette Kontrolle des Rettungssystem erforderlich. Die Nachprüfung ist
im Packnachweisheft zu vermerken.
Zulässige Betriebszeit: 10 Jahre, danach bis 12 Jahre bei jährlicher Nachprüfung.
4. Erforderliche Gerätepapiere
a) Betriebsanleitung
b) Packnachweis
C) EBL (Kennblatt)
5. Wirkungsweise des Rettungssystems
Bei Luftnot wird der Auslösegriff mit einem kräftigen Ruck aufgezogen. Dadurch wird der Außencontainer geöffnet und
das Rettungssystem freigegeben. Danach wird das Fallschirmpaket (noch im Innencontainer verpackt) mit einer
schwungvollen Bewegung in den freien Luftraum geworfen. Der Auslösegriff wird dabei zusammen mit dem
Rettungssystem weggeworfen!!!
Der Innencontainer ist zusammen mit der Verbindungsleine so konzipiert, dass erst nach erfolgtem Wurf die Fangleinen
und die Fallschirmkappe freigegeben werden.
Dadurch wird eine unerwünschte, vorzeitige Öffnung verhindert. Dies minimiert die Gefahr des verhängens am
Gleitschirm / Hängegleiter / Piloten oder dem für die Luftnot verantwortlichen Grund (z.B. Zusammenstoß mit anderem
Piloten, etc). Die für eine schnelle Öffnung notwendige, maximale Geschwindigkeit des Innencontainers ist erst nach
dem Verlassen der Pilotenhand erreicht.
Generell gilt: Je höher die Wurfgeschwindigkeit umso schneller kann sich der Rettungsfallschirm strecken und
öffnen.
Nach dem Wurf öffnet sich der Innencontainer und gibt die Fangleinen und Fallschirmkappe frei. Der kräftige Wurf
und/oder der Luftstrom streckt die Fangleinen, die Fallschirmkappe und das Rettungssystem öffnet sich.
Wenn das Rettungssystem vollständig geöffnet ist, muß zuerst die verbliebene Höhe über Grund überprüft werden.
Ist noch genügend Höhe vorhanden sollte nach Möglichkeit der Gleitschirm entsprechend der Lehrmeinungen
flugunfähig gemacht werden, um eine V-Stellung von Rettungs- und Gleitschirm zu vermeiden. Im Hängegleiter sollte
nach Möglichkeit versucht werden sich aufzurichten und in das Trapez zu stehen.
Bei nicht genügender Höhe sollte man nur noch den Boden im Auge behalten und sich auf einen Landefall vorbereiten.
6. Kontrolle/Nachprüfung des Rettungssystems
Vor einer Neupackung des Rettungssystems ist dieser vom Packer zu kontrollieren. Wurde der Fallschirm für eine
Rettung geöffnet, so ist er einer Nachprüfung entweder beim Hersteller oder bei einem vom Hersteller autorisierten
Betrieb zu unterziehen.
Soll ein gepacktes Rettungssystem neu gepackt werden, ist eine Auslösekontrolle durchzuführen. Dabei ist
festzustellen, ob die Auslösekraft zwischen 2 und 7 kp liegt.
Die Nachprüfung umfasst eine vollständige Sichtprüfung aller Bauteile (Tuch, Nähte, Leinen, Gurte) auf Beschädigung
und Verschleiß. Für eine Nachprüfung müssen geeignete Hilfsmittel (Lichttisch, Packwerkzeuge) bereitstehen.
7. Verhalten bei festgestellten Schäden
Werden bei der Kontrolle / Nachprüfung des Rettungssystems Schäden festgestellt, die die Lufttüchtigkeit des Gerätes
beeinträchtigen, so ist der Fallschirm zur Begutachtung/Reparatur an den Hersteller einzusenden. Dies gilt auch für
Schäden, deren Auswirkungen auf die Lufttüchtigkeit des Systems nicht eindeutig bestimmt werden können.
Achtung: Chemikalien, Reinigungsmittel, Insekten, Stockflecken und ähnliches können die Festigkeit der Bauteile
genauso negativ beeinflussen wie mechanischer Einfluß.