Schrägaufzug SA400 RM75
1.3 Auswahl, Qualifikation und Zuständigkeiten des Bedienpersonales
HINWEIS!
Beachten Sie, dass sämtliche Arbeiten, die an der Maschine/Anlage durchgeführt werden,
ausschließlich von eingewiesenem Personal mit einem Mindestalter von 15 Jahren durchgeführt
werden dürfen!
Beachten Sie die nationalen Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern.
Bedienpersonal, welches sich in Ausbildung oder Einweisung befindet, darf nur unter ständiger
Aufsicht einer erfahrenen und mit dieser Anlage vertrauten Person arbeiten!
Sämtliche Arbeiten an der Elektrik dieser Maschine/Anlage dürfen nur von Elektrotechnikern
durchgeführt werden. Alle diese Arbeiten dürfen nur unter Aufsicht eines Elektrotechnik-
Spezialisten unter Berücksichtigung der entsprechenden elektrotechnischen Richtlinien
durchgeführt werden.
Das Bedienpersonal hat darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen im Arbeitsbereich
aufhalten.
Vor dem Verlassen der Maschine/Anlage ist diese still zusetzen und vor unbefugter
Inbetriebnahme (insbesondere vor Kinder) mittels Versperren des Hauptschalters in Schaltstellung
O mit einem Vorhängeschloss und / oder durch ziehen des Netzsteckers!
1.4 Organisatorische Maßnahmen
HINWEIS!
Vor Inbetriebnahme der Maschine/Anlage muss sich das Betriebspersonal unbedingt mit der
Betriebsanleitung vertraut machen, im Besonderen mit den Sicherheitsbestimmungen und
Hinweiszeichen.
Wenn bereits auf der Maschine/Anlage gearbeitet wird, ist es zu spät, sich mit diesen
Vorkehrungen vertraut zu machen.
Dies betrifft im Besonderen das ständig an der Maschine/Anlage arbeitende Personal.
Stellen Sie sicher, dass sich die Betriebsanleitung ständig am Aufstellungsort der Maschine/Anlage
befindet!
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen, die mit der Bedienung und Instandhaltung
(Wartung, Inspektion und Instandsetzung) beauftragt wird.
Es darf nur anlagenspezifisch geschultes und mit der Maschine/Anlage vertrautes Bedienpersonal
eingesetzt werden.
Falls die Maschine/Anlage transportiert werden muss, darf auch dabei nur befugtes und geschultes
Personal für die Bedienung der Hebezeuge (Kran, Stapler) eingesetzt werden.
Die Schulungen und Einweisungen sind zu protokollieren und in dieser
Dokumentation/Betriebsanleitung zu hinterlegen (Vortragender, Inhalt, Teilnehmer und Datum).
Sicherheits- und Gefahrenhinweise sowie sämtliche Beschriftungen sind in einem einwandfreien,
lesbaren Zustand zu erhalten.
Im Falle unleserlicher Warn- und Hinweisschilder an der Maschine ist der Hersteller umgehend zu
informieren!
Version: 147601000, M0030648E-DE400-50D
Datum: 06/2023
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