8.2
Kontrolle
Kontrollieren Sie das Akkugerät bzw. den Energiepac auf Beschädigungen. Sollte
sich das Gerät in keinem einwandfreiem Zustand befinden, darf es nicht benutzt
werden! Benachrichtigen Sie in diesem Fall sofort Ihren Lieferanten.
• Kontrolle der Messer bzw. Arme (Beschädigungen)
• Kontrolle des Steuergriffes samt Wipphebel (Funktion)
• Kontrolle der Bajonettkupplung (Beschädigungen, Verschmutzung)
• Kontrolle des Handgriffes (sichere Befestigung)
• Kontrolle der Schutzhaube (Beschädigungen)
• Kontrolle der Bedienelemente (Funktion)
• Kontrolle der Kabel (Beschädigungen)
8.3
Installation
Vor der ersten Verwendung muss der Energiepac zunächst einmal komplett
geladen werden. Anschließend kann das Arbeitsgerät angeschlossen werden.
Nach dem Einstecken des Arbeitsgerätes ist dieses sofort einsatzbereit, der
Energiepac muss nicht erst eingeschaltet werden.
8.4
Stillsetzen (Ende der Arbeiten)
Nach Beendigung der Arbeiten müssen die Spitzen der Messer übereinander ge-
stellt werden, um eine Verletzungsgefahr auszuschließen, bzw. die Spreizerarme
zugefahren werden.
Die Messer/Arme des Akkugerätes auf keinen Fall vollständig schließen, da hierbei
hydraulische Spannungen im Gerät aufgebaut werden.
HINWEIS!
Beim Kombigerät die Spreizerarme bis auf wenige Millimeter
zusammenfahren, um es hydraulisch zu entlasten.
Anschließend kann das Gerät vom Energiepac getrennt werden.
Installation und Erstinbetriebnahme | 37