Das Know-how macht den Unterschied
Anwendung der Compac-Werkstattpresse!
Als Hersteller von Werkstattpressen erreichen uns oft Fragen zur Ausstattung der Presse in Bezug auf
die Arbeitssicherheit. Im Folgenden definieren wir die Begrenzungen der Anwendung von Compac
Werkstattpressen.
Die Presse wird als Werkstattpresse hergestellt und verkauft. Gemäß der Gebrauchsanweisung gibt es
den Vorbehalt, dass die Presse ausschließlich im normalen Werkstattgebrauch und nicht als
Produktionspresse eingesetzt werden darf.
Compacs Presse wird immer eine Werkstattpresse bleiben, solange sie für üblicherweise anfallende
Reparaturarbeit in einer Werkstatt oder zur Erprobung von Werkzeugen Anwendung findet und ohne
dass konstruktionsgemäße Änderungen an der Werkstattpresse vorgenommen wurden.
Wenn ein Besitzer einer Presse diese Presse in seiner Produktion oder in produktionsähnlichen
Verhältnissen oder Prozessen einsetzt, so ist der Besitzer verpflichtet, die Presse umzubauen oder so
nachzurüsten, dass sie die Forderungen zur Arbeitssicherheit einhält, die innerhalb des EU-Systems
gelten, ebenso wie die nationalen Forderungen in dem Land, in dem die Presse zur Anwendung
kommt.
Compac hebt zudem hervor, dass der Besitzer zu jeder Zeit Sorge zu tragen hat, dass die gekaufte
Ausrüstung für die jeweilige Arbeitsaufgabe sicher anwendbar ist.
Daher liegt es in der Verantwortung des Besitzers, eine Risikoeinschätzung bezüglich der
Arbeitsaufgabe vorzunehmen, bevor die Presse gekauft und in Betrieb genommen wird, um zu klären,
ob eine Werkstattpresse tatsächlich zum gegebenen Zweck einsetzbar ist.
Eine Werkstattpresse ist von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC umfasst.
Compac kann Kunden nicht in Sicherheitsfragen zu seinen Produkten beraten, sobald diese zu
anderen Zwecken als ihren ursprünglichen Aufgaben in Anwendung kommen. Besitzer, die das
Produkt in anderen Zusammenhängen oder mit fremder aufmontierter Ausstattung einsetzen wollen,
verweisen wir auf die EU-Gesetzgebung bezüglich Produktionspressen und auf die
Arbeitsschutzgesetze der einzelnen Länder.
Als Beispiel können wir in Dänemark verweisen auf:
Den Erlass des Gesetzes zur Arbeitsumgebung (Bekendtgørelse af lov om arbejdsmiljø)
und auf den Gesetzeserlass des Arbeitsministeriums Kapitel 4 allgemeine Pflichten eines Arbeitgebers
§ 15. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsverhältnisse bezüglich der Sicherheit und
der Gesundheit voll umfänglich verantwortbar sind.
Compac wird vor Inbetriebnahme der Werkstattpresse akzeptieren, dass die gekaufte Presse
zurückgeliefert wird - falls der Besitzer nach einer Risikoeinschätzung der Arbeitsaufgabe erkennt, dass
ein Einsatz der Presse in der zugedachten Aufgabe nicht verantwortbar möglich ist. Voraussetzung für
eine solche Zurücknahme ist eine frachtfreie Lieferung der unbenutzten Presse durch den Kunden oder
den Lieferanten.
(DE)
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2018-03-21 S3
EP40-EP40D G6_G7 - EP60- EP60D G6_G7 (DE) 2018_03_21 R2 S3-V2.docx