3.5.1.1.
Freileitungen:
Achten Sie stets auf Freileitungen und arbeiten Sie in sicherem Abstand zu diesen! Zwischen
Strommasten besteht immer die Gefahr, die Freileitungen zu berühren. Ein sicherer Arbeits-
abstand hängt von der Spannung der Stromleitungen ab. Halten Sie stets den vorgegebenen
Mindestsicherheitsabstand ein!
Je höher die Spannung, desto größer ist der erforderliche Abstand zwischen den Stromleitungen
und der Maschine! Im Zweifelsfall wenden Sie sich für Sicherheitshinweise immer an das
örtliche Energieversorgungsunternehmen!
Niederspannungsfreileitungen*
(0 – 0,4 kV)
Vertikaler Abstand: 1,5 Meter
Horizontaler Abstand: 3 Meter
*
Bei Niederspannungs-Freileitungen ist das
Arbeiten oberhalb der Masten unter Einhaltung
eines Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern möglich.
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Abbildung 6 – Sicherheitszonen (Freileitungen)
Die Sicherheitshinweise entsprechen den Anweisungen der geltenden
internationalen Organisationen und den gesetzlichen Anforderungen in
verschiedenen Verordnungen zur Sicherheit bei der Durchführung von Arbeiten
in der Nähe elektrischer Anlagen → Sikkerhedsstyrelsen (DK), HSE (UK), BAuA
(DE) und OSHA (US).
Während der Arbeiten dürfen sich Personen, Maschinen, Werkzeuge und
sonstige Materialien auf keinen Fall in den auf den Zeichnungen markierten
Graubereich begeben!
Der Sicherheitsabstand gilt nicht für Landmaschinen, wenn die gesamte
Maschine inkl. sein Fahrer darf bei Niederspannungsanlagen eine Höhe von 4
Metern und bei Starkspannungsanlagen eine Höhe von 4,5 Metern nicht
überschreiten. Bei einer darüber liegenden Landmaschinenhöhe sind
unbedingt folgende Sicherheitsabstände einzuhalten!
Hochspannungsfreileitungen
(10 – 40 kV)
Vertikaler Abstand: 6 Meter
Horizontaler Abstand: 3 Meter
Hochspannungsfreileitungen*
(40 – 400 kV)
Vertikaler Abstand: 15 Meter
Horizontaler Abstand: 3 Meter
*
Bei einer höheren Spannung als +400 kV:
Der Sicherheitsabstand muss vom Netzeigen-
tümer/Betriebsleiter oder einem registrierten
Fachingenieur festgelegt werden.