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Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha SWP1-8 Bedienungsanleitung

L2 switch
Inhaltsverzeichnis

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SOFTWARE-
LIZENZVEREINBARUNG
Diese Vereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, dem
Kunden, und der Yamaha Corporation (im Folgenden als
„Yamaha" bezeichnet). Sie definiert die Bedingungen, unter
denen Yamaha die Firmware dieses Yamaha-Netzwerkprodukts
(im Folgenden „Produkt" genannt) anbietet sowie zugehörige
Programme, gedrucktes Material und elektronische Dateien (im
Folgenden „Software" genannt).
Die Software darf nur für den Zweck der Bedienung des
Produkts oder auf einem Computer oder einem ähnlichen Gerät
verwendet werden. Diese Vereinbarung gilt für die von Yamaha
für den Kunden vorgesehene Software und vom Kunden
angefertigte Kopien dieser Software in Übereinstimmung mit
Abschnitt 1, Unterabschnitt (1) dieser Vereinbarung.
1. Erlaubnis der Verwendung
(1) Der Kunde darf die Software nur für den Zweck der
Bedienung des Produkts oder auf einem Computer oder
einem ähnlichen Gerät im Besitz des Kunden installieren und
verwenden.
(2) Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung schriftlich
aufgeführten Punkte darf der Kunde nicht den
Wiedergebrauch, Verkauf, Vertrieb, die Vermietung, den
Mietkauf, Verleih oder die Übertragung der Software
ermöglichen, die Software nicht auf eine Website oder einen
Server hochladen, wo ein Zugriff durch eine bestimmte oder
unbestimmte Gruppe von Personen erfolgen kann, die
Software weder duplizieren, übersetzen, adaptieren oder sie
in irgend einer anderen Programmiersprache neu schreiben.
Der Kunde darf die Software nicht korrigieren, revidieren,
rückwärtsassemblieren, rückwärtskompilieren oder jegliches
Reverse Engineering der Software betreiben, und er darf
auch keine Dritten zur Durchführung einer solchen
Maßnahme anweisen.
(3) Der Kunde darf die in dieser Software enthaltenen
urheberrechtlichen Informationen von Yamaha weder
verändern noch entfernen oder löschen.
(4) Mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung schriftlich
aufgeführten Punkte gewährt Yamaha dem Kunden keine
der intellektuellen Eigentumsrechte von Yamaha und erlaubt
auch nicht deren Nutzung.
2. Eigentumsrechte
Die Software ist durch das Urheberrechtsgesetz und andere
Gesetze geschützt und ist Eigentum von Yamaha. Der Kunde
stimmt hiermit zu, dass durch diese Vereinbarung, oder auf
andere Weise, keine Eigentumsrechte oder intellektuelle
Eigentumsrechte an der Software von Yamaha dem Kunden
übertragen werden.
3. Exportbeschränkungen
Der Kunde muss sich an alle anwendbaren
Exportbestimmungen und Regeln der betreffenden Länder
halten, und er darf die Software bei Verletzung jeglicher
anwendbarer Gesetze und Bestimmungen, weder teilweise
noch vollständig, weder exportieren noch re-exportieren.
4. Support und Updates
Yamaha, deren Tochtergesellschaften, Verkaufsrepräsentanten
und Händler, sowie jegliche weitere Partei, welche die Software
vertreibt, akzeptieren keinerlei Verantwortung für den Unterhalt
der Software oder Unterstützung des Kunden bei Anwendung
der Software. Die oben erwähnten Parteien übernehmen
außerdem keine Verantwortung zur Aktualisierung der Software,
zur Beseitigung von Fehlern oder zur Unterstützung.
5. Haftungsbeschränkung
(1) Die Software wird lizensiert für den Gebrauch
„im gegenwärtigen Zustand". Yamaha, deren
Tochtergesellschaften, Verkaufsrepräsentanten und Händler,
sowie jegliche weitere Partei, welche die Software vertreibt,
geben keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
stillschweigend, für die Marktfähigkeit oder Eignung der
Software für jeglichen bestimmten Zweck.
(2) Yamaha, deren Tochtergesellschaften,
Verkaufsrepräsentanten und Händler, sowie jegliche weitere
Partei, welche die Software vertreibt, übernehmen keinerlei
Verantwortung für jegliche Schäden (einschließlich, jedoch
nicht beschränkt auf entgangenen Profit und andere daraus
folgende oder zufällige Schäden), die aus der Verwendung
oder der Unfähigkeit der Verwendung der Software
entstehen können. Dies ist auch dann der Fall, wenn
Yamaha, deren Tochtergesellschaften,
Verkaufsrepräsentanten und Händler oder jegliche weitere
Partei, welche die Software vertreibt, über die Möglichkeit
solcher Schäden informiert wurde.
(3) Yamaha, deren Tochtergesellschaften,
Verkaufsrepräsentanten und Händler, sowie jegliche weitere
Partei, welche die Software vertreibt, übernehmen keinerlei
Verantwortung für jegliche Rechtsstreitigkeiten zwischen
dem Kunden und einer Drittpartei, die aus der Verwendung
oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Software
entstehen können.
6. Gültigkeitsdauer
(1) Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie durch einen der
folgenden Unterabschnitte (2) oder (3) beendet wurde.
(2) Der Kunde darf diese Vereinbarung beenden, indem er alle
Instanzen der Software löscht, die auf dem Produkt oder auf
einem Computer oder einem ähnlichen Gerät installiert sind.
(3) Diese Vereinbarung endet sofort, wenn der Kunde jegliche
Bedingungen dieser Vereinbarung verletzt.
(4) Bei Beendigung dieser Vereinbarung aufgrund Unterabschnitt
(3) weiter oben, muss der Kunde sofort alle Instanzen der
Software löschen, die auf dem Produkt oder auf einem
Computer oder einem ähnlichen Gerät installiert sind.
(5) Ungeachtet jeglicher Klauseln dieser Vereinbarung bleiben
die Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 dieser Vereinbarung
auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.
7. Trennbarkeit
Auch dann, wenn jegliche Klausel dieser Vereinbarung ungültig
wird, bleiben die übrigen Teile der Vereinbarung in Kraft.
8. U.S. GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS
NOTICE:
The Software is a "commercial item," as that term is defined at
48 C.F.R. 2.101 (Oct 1995), consisting of "commercial computer
software" and "commercial computer software documentation,"
as such terms are used in 48 C.F.R. 12.212 (Sept 1995).
Consistent with 48 C.F.R. 12.212 and 48 C.F.R. 227.7202-1
through 227.72024 (June 1995), all U.S. Government End Users
shall acquire the Software with only those rights set forth herein.
9. Allgemeine Bestimmung
Der Kunde stimmt darin überein, dass diese Vereinbarung die
vollständige und einzige Beschreibung der Vereinbarung
zwischen dem Kunden und Yamaha zu allen in dieser
Vereinbarung beschriebenen Angelegenheiten darstellt, und
dass sie Vorrang gegenüber jeglichen Vorschlägen, früheren
Vereinbarungen oder jeglicher weiterer Kommunikation
zwischen dem Kunden und Yamaha, ob in mündlicher oder
schriftlicher Form, besitzt. Jegliche Änderungen dieser
Vereinbarung treten erst in Kraft, wenn sie von einem durch
Yamaha autorisierten Repräsentanten unterzeichnet wurden.
10. Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht japanischem Recht und ist
gemäß den dort geltenden Gesetzen zu interpretieren.
SWP1 – Bedienungsanleitung
7

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