Z.BSP. FÜR GEWINNVERLUSTE ODER KOMMERZIELLE SCHÄDEN, SOFERN DIESE SCHÄDEN VOM
GESETZ NICHT ANERKANNT WERDEN.
NOLANGROUP BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEDERZEIT UND OHNE VORANKÜNDIGUNG
FUNKTIONELLE EIGENSCHAFTEN, KOMPATIBILITÄTSFUNKTIONEN ODER DIE SOFTWARE ZU
VERÄNDERN.
Einige Länder erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Zufalls- oder Folgeschäden oder
die Begrenzung der impliziten Garantie nicht, daher könnten die vorher genannten Begrenzungen
oder Ausschlüsse nicht angewandt werden.
Diese Garantie wirkt sich nicht auf die gesetzlichen Rechte des Kunden unter der geltenden
nationalen Gerichtsbarkeit und auf die Rechte des Konsumenten gegenüber dem Händler laut dem
Kauf-/Verkaufsvertrag aus.
Diese Garantie ist auf dem gesamten Gebiet von Europa gültig und ist die einzige von Nolangroup
ausgegebene Garantie bezüglich des Verkaufs derer Produkte. Die Garantie beeinträchtigt nicht die
Rechte, die der Käufer besitzt und die ausdrücklich in der EU-Richtlinie 1999/44/EG vorgesehen
sind.
Diese Garantie beeinträchtigt nicht die vom Gesetz vorgesehenen Rechte des Konsumenten, im
Besonderen die Rechte laut
Verordnung vom 2. Februar 2002, Nr. 24.
7.5.
Produkterkennung
Die
N-Com-Produkte
sind
mit
einem
Produkterkennungscode
versehen,
welcher
die
Feststelllung der Identität des Produkts und die Suche nach
demselben erleichtern sollen.
Produkterkennungscode befindet sich unterhalb des auf der
Packung angebrachten Strichcodes.
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