VORWORT
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Übernahme des Fahrzeuges auch die Auslieferurkunde vom Verkäufer ausgehändigt bekommen. Diese
Urkunde muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass Garantie nur mit der Auslieferurkunde geltend gemacht werden kann.
GARANTIE
Vor der Inbetriebnahme lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung gründlich durch, um sich mit dem Umgang des Fahrzeuges vertraut zu machen. Wir weisen darauf hin,
dass die in der Bedienungsanleitung angegebenen Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise eingehalten werden müssen um den Garantieanspruch aufrecht zu
erhalten. Die Einhaltung der Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensdauer des Fahrzeuges bei. Ab dem
Rechnungsdatum wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in Werkstoff und Herstellung für den Zeitraum von 12 Monaten
(eingeschränkte Garantie) gewährt. Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die Garantie nicht eingeschränkt. Wartungsarbeiten sind nur bei einer von uns
autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen. Die Garantie ist ortsgebunden und kann nur im Land der Rechnungslegung geltend gemacht werden. Bei Schäden die
durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation oder auf das nicht Einhalten der Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise zurückzuführen sind kann keine
Garantie geltend gemacht werden. Garantie kann nur dann gewährt werden, wenn ein auftretender Schaden unmittelbar beim Verkäufer oder in einer von uns
autorisierten Fachwerkstätte gemeldet wird. Ein Anspruch auf Garantie berechtigt den Kunden nur zur Beseitigung des Mangels oder nach unserer Wahl zur Reparatur
oder Austausch des mangelhaften Teiles in einer von uns autorisierten Fachwerkstätte. Ersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden wird nicht gewährt. Auf
verwahrloste Fahrzeuge kann keine Garantie geltend gemacht werden. Garantiereparaturen verlängern nicht den Garantiezeitraum. Nur dieses Dokument berechtigt
Sie Garantie in Anspruch zu nehmen, bitte beachten Sie, dass Sie dieses Dokument vollständig ausgefüllt ausgehändigt bekommen und der Verkäufer das Fahrzeug
bei uns ordnungsgemäß registriert hat. Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise. Die Karosserie und die Verkleidungsteile sind regelmäßig von Schmutz
zu befreien. Verwenden Sie dazu keinesfalls einen Hochdruckreiniger, einen starken Wasserstrahl, scharfe, ätzende oder scheuernde Reinigungsmittel. Dies kann
Oberflächen und Lacke dauerhaft schädigen und Rostbildung fördern. Unbedingt schonende Pflegemittel verwenden. Ihr Händler wird Sie gerne beraten.
Aluminiumteile oder Teile mit veredelter Oberfläche (verchromte, eloxierte oder andere veredelte Oberflächen) mit geeigneten Pflegemitteln behandeln, um Oxidation
zu verhindern. Rahmen und Metallteile stets mit geeigneten Korrosionsschutz zu pflegen um Korrosion zu vermeiden. Ein ständig im Freien geparktes Fahrzeug muss
mit einer Schutzplane abgedeckt werden, um Verwitterung von lackierten Teilen, sowie Rissbildung an Sitzen und anderen Kunststoffteilen zu verhindern. Wenn das
Fahrzeug auf nicht befestigten Strassen oder Wegen sowie rennsportlich zum Einsatz gebracht wird kann keine Garantie geltend gemacht werden.
Unten stehende Teile sowie auf Material, welches für Servicearbeiten verwendet wird, sind von der Garantie ausgeschlossen:
Glühlampen / Brems - und Kupplungsbeläge / Filterelemente / Zündkerzen / Antriebsritzel - Kettenrad und Antriebskette / Reifen