7.1.4
Peripherieschnittstellen
Alle Peripherieschnittstellen sind "schützend"; sie ermöglichen keinerlei Eingriff in die Wiegedaten
oder die gesetzliche Einstellung, und keine Änderung der Leistung der Waage, mit der die
Rechtmäßigkeit des Wiegens beeinträchtigt würde.
7.2
Eichmarken
7.2.1
Anzeige
Ein grüner M-Aufkleber muss neben dem CE-Zeichen auf dem Typenschild stehen.
Der Aufkleber mit den Prüfzeichen kann auf oder neben der Beschriftungsplatte oder auf der
Vorderseite der Anzeige angebracht werden.
7.2.2
Drucker die für gesetzliche Vorgänge verwendet werden
Drucker, die unter diese Typzulassung fallen und andere Drucker gemäß Abschnitt 4.2, die dem
Übereinstimmungsprüfverfahren unterzogen wurden, müssen keinen separaten grünen M-Aufkleber
haben, um für gesetzliche Vorgänge eingesetzt zu werden.
8.
Anbringung des CE Zeichens und der Beschriftungen
8.1
Waage
8.1.1
CE - Zeichen
Ein Aufkleber mit dem CE-Zeichen und dem Herstellungsjahr findet sich auf dem Typenschild am
Gehäuse.
8.1.2
Beschriftungen
Befinden sich auf der Frontplattenüberlagerung der Anzeige:
•
Max, Min, e =
Auf dem Beschriftungsschild:
•
Name und/oder Handelsmarke des Herstellers, Modellnummer, Seriennummer,
Baumusterzertifikat-Nr., Max, Min, e =, Genauigkeitsklasse, Temperaturbereich, Elektrodaten und
andere Beschriftungen.
8.1.2.1
Lastaufnehmer
Auf einem Datenschild:
•
Name des Herstellers, Typ, Seriennummer, Leistung
wird dem Hersteller überlassen, wie in Abschnitt 7.1.2 vorgesehen:
•
Seriennummer der Anzeige
8.1.3
Drucker die für gesetzliche Vorgänge verwendet werden
Ein an die Waage angeschlossener Drucker darf entsprechend Abschnitt 4.2 und 5.3 keinen separaten
grünen M-Aufkleber haben, um ihn für gesetzliche Transaktionen zu verwenden.
erstellt von DELTA
Anlage Seite 9 von 18
EG-Bauartzulassung Nr. DK0199.365 Rev.3