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AEG ASM4X Gebrauchsanweisung Seite 6

5000 stand mixer

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INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
EN
Ihre Pflichten als Endnutzer
DE
ES
FR
GR
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
IT
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
NL
zurückgenommen werden, es darf also nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z. B. bei einer
PT
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das
gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist
zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im
sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder
die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz auch
elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst geschäftlich an
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Geräts ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind (kleine Elektrogeräte), im
gültig ab 01.01.2022
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das
neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager- und -versandflächen für Lebensmittel
vorhalten, die den oben genannten Verkaufsflächen
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte (s.o.),
die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neues
Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und andere
Möglichkeiten der Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten in der Region Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen,
sind verpflichtet, bei der Lieferung von Neugeräten
Altgeräte desselben Typs, die im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie die Neugeräte erfüllen,
kostenlos vom Endverbraucher zurückzunehmen. Dies
gilt auch bei der Lieferung von neuen Elektro- und
Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind
(Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in
unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten kann
auch auf Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
867373160-B-462021

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