8.
GARANTIEBEDINGUNGEN
1) Der Garantiegeber gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Einhaltung der in der
Bedienungsanleitung angegebenen Bedingungen und betrifft insbesondere die Menge und Qualität des verwendeten Brennstoffs, die Pflege des Gerätes und
die Richtigkeit des Betriebs die Kamininstallation.
2) Nach Entdeckung eines Mangels muss der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, eine Reklamation beim
Verkäufer einreichen.
3) Eine Reklamation sollte Folgendes umfassen: ein Reklamationsprotokoll mit einer Beschreibung und den Umständen des Schadens oder Defekts, eine
ausgefüllte Garantiekarte und einen Kaufbeleg.
4) Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer schriftlichen Einreichung geprüft.
5) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum der Ware durch den Käufer und beträgt:
a) 5 Jahre für ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes,
b) 2 Jahre für die Türhebevorrichtung,
c)
2 Jahre für Akkumulationskeramik – die Garantie erstreckt sich nicht auf Verfärbungen oder mechanische Oberflächenschäden.
d) 1 Jahr für den Rost, den Deflektor und die Kamindichtungen.
6) Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a) hitzebeständiges Glas – gilt für alle Schäden, einschließlich Schmutz, Verfärbung, Mattheit und andere Veränderungen, die durch thermische
Überlastung oder die Verwendung von ungeeignetem Brennstoff verursacht werden,
b) mechanische und thermische Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bestimmungen der Bedienungsanleitung entstehen,
c)
Schäden und Mängel, die durch technische Wartung, Reparatur oder Änderung durch Unbefugte verursacht wurden,
d) Schäden und Mängel, die durch die Installation des Geräts in einer Weise verursacht werden, die nicht dieser Installationsanleitung und den
Baupraktiken entspricht,
e) Schäden und Mängel, die durch unsachgemäßen Betrieb verursacht wurden, z. B. Wasserkühlung, Überhitzung, Verwendung ungeeigneten Kraftstoffs
usw.
7)
Während der Garantiezeit festgestellte Mängel oder Schäden an der Ware werden kostenlos beseitigt, wenn der Mangel auf Ursachen zurückzuführen ist,
die in der verkauften Sache liegen.
8)
Die Reparaturfrist beträgt 21 Tage ab Meldungsdatum bzw. 90 Tage, wenn Teile aus dem Ausland geliefert werden müssen. Bei Störungen im
Betriebsablauf des Unternehmens durch unvorhersehbare Umstände, den sogenannten „höhere Gewalt", z.B. soziale Unruhen, Naturkatastrophen,
Einfuhrbeschränkungen etc.
9)
Die Garantie verlängert sich um den Zeitraum vom Datum der Reklamation bis zum Datum der Benachrichtigung des Käufers über die Reparatur.
10)
Die Garantie wird auf dem Gebiet der Republik Polen gewährt.
11)
Die Art der Reparatur wird vom Garantiegeber bestimmt.
12)
Der Garantiegeber hat das Recht, dem Käufer die mit der Reklamation verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn sich herausstellt, dass der
Mangel vom Käufer verursacht wurde.
13)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wartung, Reinigung, Einstellung und regelmäßiger technischer Wartung des Einsatzes werden gegen Gebühr
durchgeführt.
14)
Der Garantiegeber haftet nicht für Schäden, Schäden oder Verluste, die aus einer Fehlfunktion des Gerätes resultieren, wenn der Defekt durch eine
Verwendung des Einsatzes entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung und der Bedienungsanleitung oder durch unsachgemäße Installation
verursacht wurde.
15)
Die oben genannten Gewährleistungsbestimmungen bewirken in keiner Weise eine Aussetzung, Einschränkung oder einen Ausschluss der Rechte
des Verbrauchers wegen Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 2002 über
besondere Bedingungen des Verbraucherverkaufs.
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