Einführung und bestimmungsgemäße Verwendung
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Bei eigenmächtigen baulichen Veränderungen oder Ergänzungen an der
Maschine wird die EG-Konformitätserklärung ungültig.
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung:
Die bestimmungsgemäße Verwendung erstreckt sich nur auf die Beförderung von
Personen und Werkzeugen bis zur zulässigen Bühnentragkraft (siehe techn.
Datenblatt). Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma Teupen
Maschinenbau GmbH nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
• das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung
• die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten
Da wir uns bemühen, unsere Produkte ständig auf dem neuesten Stand der Technik
zu halten, behalten wir uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
Änderungen und Verbesserungen an unseren Hubarbeitsbühnen vorzunehmen.