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TAKARA GP34 Bedienungsanleitung Seite 88

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5.4. Durch Abschluss dieses Vertrages behält der Lizenzgeber sämtliche Rechte am Softwareprodukt,
mit Ausnahme jener Rechte, die dem Nutzer durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder durch
Bestimmungen dieses Vertrages zugestanden werden.
6. Nutzerrechte
6.1. Der Nutzer ist berechtigt, das Softwareprodukt auf einem Gerät (Desktop-Computer, Handheld-
Computer, tragbarer Computer, Navigationsgerät) zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar
des Softwareproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar des Softwareproduktes darauf zu
verwenden.
6.2. Es ist dem Nutzer gestattet, eine Sicherheitskopie des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern
jedoch das Softwareprodukt nach der Installation ohne den ursprünglichen Datenträger funktionsfähig
ist, gilt das Exemplar auf dem ursprünglichen Datenträger als Sicherheitskopie. Andernfalls ist der
Nutzer nur dann zur Verwendung der Sicherheitskopie berechtigt, wenn das Originalexemplar zur
bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und nachweislich untauglich geworden
ist.
7. Nutzungsbeschränkungen
7.1. Der Nutzer ist nicht berechtigt,
7.1.1. das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine Kopie davon zu machen);
7.1.2. es entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben oder an Dritte
weiterzugeben;
7.1.3. das Softwareprodukt zu übersetzen (einschließlich der Übersetzung (Kompilierung) in andere
Programmiersprachen);
7.1.4. das Softwareprodukt zu dekompilieren;
7.1.5. den Schutz des Softwareproduktes zu umgehen bzw. einen derartigen Schutz mit
technologischen oder anderen Methoden zu modifizieren, zu überwinden oder nichtig zu machen;
7.1.6. das Softwareprodukt ganz oder teilweise zu modifizieren, auszuweiten, umzuwandeln, in seine
Bestandteile zu zerlegen, mit anderen Produkten zu kombinieren, auf anderen Produkten zu
installieren oder zu verwenden, auch nicht mit der Absicht, es mit anderen Produkten
zusammenarbeiten zu lassen;
7.1.7. abgesehen von der Nutzung des Computerprogramms Daten aus der im Softwareprodukt
enthaltenen Datenbank abzurufen, die Datenbank zu dekompilieren, die gesamte Datenbank, Teile
davon oder den darin gespeicherten Datensatz zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren,
auszuweiten, umzuwandeln oder die Datenbank auf anderen Produkten zu installieren, anderweitig
auf anderen Produkten zu nutzen oder zu übertragen, auch nicht mit der Absicht, sie mit anderen
Produkten zusammenarbeiten zu lassen.
7.2. Der Nutzer darf die über das Softwareprodukt verfügbaren und von Dritten zur Verfügung
gestellten Inhalte sowie die über von Dritten bereitgestellte Dienste empfangenen Daten (unter
anderem die vom RDS-TMC-Verkehrsinfodienst erhaltenen Verkehrsdaten) ausschließlich für seinen
eigenen persönlichen Nutzen und auf eigenes Risiko verwenden. Es ist strengstens verboten, diese
Daten oder Inhalte zu speichern, zu übertragen oder zu vertreiben bzw. diese ganz oder teilweise in
einem beliebigen Format öffentlich zugänglich zu machen oder sie aus dem Produkt herunterzuladen.
8. Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung
8.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber angesichts des Wesens des
Softwareproduktes und der Grenzen der Technik keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit des
Softwareproduktes übernimmt, obwohl bei der Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt
vorgegangen wurde. Darüber hinaus belasten den Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen,
im Sinne derer das vom Nutzer erworbene Softwareprodukt absolut fehlerfrei zu sein hat.
8.2. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt für einen vom
Lizenzgeber oder Nutzer bestimmten Zweck tauglich ist, und gibt auch keine Garantie dafür ab, dass
das Softwareprodukt mit allen anderen Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder
Hardware) zusammen funktionieren kann.
8.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Mängel des Softwareproduktes
(einschließlich Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen und der Datenbank) entstehen.
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