Montage-, BetrieBs- und Wartungsanleitung
REGLAIR PRäzIsIons-REGULIERkLAPPEn RGk
Montage
Bei Ausführungen mit seitlichen Dichtungen (Di, DIN,
CEN, S usw.) sind diese während der Montagephase vor
Verunreinigungen jeglicher Art zu schützen. Insbeson-
dere Bohrspäne oder Betonsplitter können die Seiten-
dichtungen beschädigen. Vor Inbetriebnahme der
Klappen sind die Seitendichtungen gründlich trocken
zu reinigen.
ateX: Es sind alle einschlägigen nationalen und inter-
nationalen Normen und Vorschriften für Ex-Bereiche
zu beachten. Insbesondere ist bei Klappen in ATEX Aus-
führung das Klappengehäuse mittels der vom Hersteller
angebrachten Erdungslitze zu erden. Es dürfen keine
mechanischen Änderungen am Produkt vorgenommen
Montage der
Die Montage der Motoren ist nach den einschlägigen
Motoren
Vorschriften des entsprechenden Herstellers durchzu-
führen. Die Wartungs- und Montageanleitungen der
entsprechenden Hersteller sind zu beachten. Bei Hub-
motoren ist unbedingt auf winkelrechte Kraftüber-
tragung zu achten um einen störungsfreien Betrieb der
Klappe sicher zu stellen. Besonders bei Antrieben mit
hohen Schliessgeschwindigkeiten ist darauf zu achten,
dass die Bewegungsbereiche (Lamellen und Gestänge)
zum Verhindern des Hineingreifens ausreichend ge-
schützt sind. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Wartung
Je nach Verschmutzungsgrad des Mediums ist von Zeit
zu Zeit eine trockene Reinigung durchzuführen. Aus-
serdem sind die Klappen gem. den anlagespezifischen
Bedingungen jedoch min. 4x jährlich zu betätigen.
Dadurch wird ein Zusammenkleben der Lamellen-
dichtungen in geschlossenem Zustand verhindert. Die
Gleitlager können bei Bedarf mit Druckluft ausgebla-
sen werden, funktionieren jedoch grundsätzlich ohne
Besondere
Für den Einsatz der LUCoMA Klappen in Bereichen mit
erhöhten Anforderungen sind die vorherrschenden Be-
hinWeise
dingungen vorgängig dem Hersteller zu melden, damit
die Klappen in der korrekten Materialisierung herge-
stellt werden können.
garantie
Bei sachgemässer Montage und Betrieb beträgt die
Garantie gemäss Schweizerischem obligationenrecht
2 Jahre.
LucoMa ag
Weekendweg 5 · CH-3646 Einigen Switzerland
Telefon +41 33 655 00 44 · Fax +41 33 655 00 45 · www. lucoma.com · info @ lucoma.com
werden. Zudem dürfen keine Komponenten (Motoren,
Endschalter usw.) an der Klappe angebracht werden
welche nicht vom jeweiligen Hersteller bezüglich
Zündgefahr analysiert wurden und für die entspre-
chenden ATEX Zonen zugelassen sind. Bohrungen oder
Verschraubungen ins Innere der Klappen sind nicht
zulässig. Diese können zu Beschädigungen oder
Störungen im Klappenbetrieb führen. Falls auf der
Anlage ein Risiko besteht dass Fremdkörper in den
Bewegungsbereich der Lamellenblätter gelangen kön-
nen, sind diese durch geeignete Massnahmen (Filter
oder Fanggitter) zu schützen. Damit ein Festsetzen der
Lamellen und ein allfälliges entstehen von Reibungs-
wärme ausgeschlossen werden kann.
Die RGK Typen schliessen standardmässig im Uhr-
zeigersinn.
ateX: Es sind alle einschlägigen nationalen und inter-
nationalen Normen und Vorschriften für Ex-Bereiche
zu beachten. Insbesondere sind bei Klappen für den
Einsatz im ATEX Bereich ausschliesslich Antriebe, End-
schalter, usw. mit entsprechender Zulassung erlaubt.
Die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Wartung (Schmierung). Ansonsten arbeiten die RGK
Typen wartungsfrei.
Bei sämtlichen Reparaturen und Wartungen dürfen
ausschliesslich LUCoMA original-Ersatzteile eingesetzt
werden.
ateX: Es sind alle einschlägigen nationalen und inter-
nationalen Normen und Vorschriften für Ex-Bereiche
zu beachten.
Besonders bei Betrieben mit chemisch belasteter
Atmosphäre, Betriebe der Galvanik, Batterieräume usw.
bedarf es einer abgestimmten Materialisierung der
Klappen.
ateX: Klappen, welche im ATEX Bereich betrieben
werden, sollten aus sicherheitstechnischen Gründen
nach 10 Jahren ersetzt werden.