Sicherheitsvorschriften
2.12. Bauliche Veränderungen an der Maschine
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine Veränderungen, An- oder Umbauten an
der Maschine vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Gewährleistungs-
und Haftanspruch.
Maschinenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Nur original WIDOS Ersatz- und Verschleißteile verwenden.
Bei Bestellungen immer Maschinen- und Versionsnummer angeben!
2.13. Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen".
Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausge-
schlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
Unsachgemäßes Transportieren, Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der
Maschine.
Betreiben der Maschine bei defekten oder nicht ordnungsgemäß angebrachten Sicherheits-
einrichtungen.
Nichtbeachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine.
Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
26.02.13
Betriebsanleitung WIDOS RSC 2500
Kapitel 2
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Kunststoffschweißtechnik