11 Rücknahme von Altgeräten
(Deutschland: Rücknahmepflicht der Vertreiber)
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmit-
teln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratme-
tern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elek-
tronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind
verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
räts an einen Endnutzer, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Dies bedeutet, dass Sie bei
Kauf eines neuen Geräts bei einem Fach- oder Lebensmittelhändler
mit der oben genannten Mindestfläche und dem oben genannten
Produktangebot Ihr Altgerät kostenfrei zurückgeben können. Im Fall
der Lieferung des neuen Geräts durch einen solchen Fach- oder
Lebensmittelhändler an einen privaten Haushalt ist der Händler
verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich abzu-
holen.
Für Versandhändler besteht für manche Gerätearten (Wärmeüber-
träger, Großgeräte und Bildschirmgeräte, d.h. auch für Audio-Geräte)
die Pflicht, bei Kauf und Lieferung eines neuen Geräts ein Altgerät der
gleichen Geräteart kostenfrei bei einem privaten Haushalt abzuholen,
falls alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
eines Versandhändlers für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
400 Quadratmeter betragen oder falls bei einem Versandhändler von
Lebensmitteln, der mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbietet und auf dem Markt bereitstellt, Lager-
und Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern vorhanden
sind.
Für nähere Informationen zur Rücknahme von Altgeräten fragen Sie
bitte den jeweiligen Händler.