Keine Körper-, Rollstuhlteile oder Lasten über den Plattformboden
hinausragen lassen.
Auf der Plattform keine unnötigen Bewegungen machen, wie z.B.
Wippen oder Schaukeln.
(Restgefahr: Absturz von der Plattform)
Bei Innen- und Außenanlagen ist eine kurzzeitige oder dauerhafte
Flutung des Liftes verboten.
Verschmutzungen am Lift mit etwas Politur oder einem feuchten
Tuch beseitigen, nicht mit einem Wasserstrahl.
Lastaufnahmemittel und Fahrbahn müssen durch Tageslicht oder
elektrisch ausreichend beleuchtet sein. Die elektrische Beleuchtung
muss von Zeitschaltungen unabhängig sein. Minimum 50 Lux an den
Ein- und Ausstiegsstellen oder entsprechend den nationalen
Arbeitnehmerschutzbestimmungen.
Bedienungsanleitung STL300
9/19
(04/2019)