2.7. Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Gewährleistungs- und
Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder
mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Maschine;
►
Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß
►
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen;
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transports, Lagerung, Montage,
►
Inbetriebnahme, Betrieb und Rüsten der Maschine;
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine;
►
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen;
►
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höherer Gewalt;
►
Inbetriebnahme der Maschine bei Unkenntnis der Betriebsanleitung.
►
3. Sicherheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte für einen optimalen
Schutz des Personals sowie für den sicheren und störungsfreien Betrieb. Bei Nichtbeachtung der in
dieser Anleitung aufgeführten Handlungsanweisungen und Sicherheitshinweise können erhebliche
Gefahren entstehen.
3.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist ausschließlich für den hier beschriebenen bestimmungsgemäßen
Verwendungszweck konzipiert und konstruiert.
WARNUNG!
Gefahr durch nicht sachgemäße Verwendung!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder
andersartige Benutzung der Maschine kann zu gefährlichen Situationen führen.
Ansprüche jeglicher Art aufgrund von Fehlgebrauch sind ausgeschlossen.
3.2. Mögliche falsche Anwendung
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.
►
Die Maschine bei Störungen der Stromversorgung und/oder Schäden an den elektrischen
►
Betriebsmitteln sofort abschalten und gegen unkontrolliertes Wiedereinschalten sichern. Alle
vom System angezeigten oder anderweitig festgestellten Störungen und Schäden umgehend
melden und beseitigen.
Die in Kapitel 4 „Daten der Maschine" definierten Anschlussbedingungen, Einsatzbedingungen
►
und Leistungsdaten dürfen nicht verändert werden.
Die Maschine darf ohne vorherige Rücksprache mit Storopack weder umgebaut noch in anderer
►
Weise verändert werden.
An programmierbaren Steuersystemen dürfen vom Betreiber keine Änderungen am
►
Programmcode vorgenommen werden. Abhängigkeiten und Zeitzusammenhänge dürfen ohne
vorherige Rücksprache nicht verändert werden.
Sicherheitsbauteile wie Endschalter, Ventile und sonstige Steuerungskomponenten dürfen nicht
►
außer Funktion gesetzt werden.
Der unkontrollierte Zutritt von betriebsfremden Personen zum unmittelbaren Betriebsbereich
►
der Maschine (auch für den Fall, dass die Maschine stillsteht) ist verboten.
Personen, die unter Einfluss von Alkohol, sonstigen Drogen oder Medikamenten stehen, welche
►
die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, dürfen die Maschine nicht bedienen oder instandhalten.
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