Reinigungsmittel
8
8.1
GEFAHR
Ausnahme
28
Reinigungsmittel
Bei der Auswahl des Reinigungsmittels sollte unbedingt auf die
Eignung für Ultraschallbäder geachtet werden, da sonst
Schäden an der Ultraschallwanne, schlimmstenfalls
Verletzungen des Bedienpersonals, verursacht werden können.
Einschränkungen zu lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln
Auf keinen Fall dürfen brennbare Flüssigkeiten, bzw.
Lösemittel, direkt in der Ultraschall-Reinigungswanne
verwendet werden. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr!
Beachten Sie auch die Gefahrenhinweise in Kapitel 6.1.
Ultraschall erhöht die Verdunstung der Flüssigkeiten und bildet
feinste Nebel, die sich an Zündquellen jederzeit entzünden
können.
Explosionsgefährliche Stoffe und entzündliche Lösemittel
•
gekennzeichnet gemäß EU-Richtlinien durch Symbole und
Gefahrenhinweise R 1 bis R 9
•
oder E, F+, F,O bzw. R 10, R 11 oder R 12 für entzündliche
Stoffe
dürfen nicht in die Edelstahlwanne des Ultraschallgerätes
eingebracht und beschallt werden.
Den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften entsprechend,
können begrenzte Volumina entzündlicher Flüssigkeiten
(maximal 1 Liter) in einem Ultraschallgerät unter folgenden
Voraussetzungen beschallt werden:
In dem diese Flüssigkeiten bei ausreichender äußerer Lüftung
in einem entsprechenden separaten Behälter (Beispiel
Becherglas), in die mit nicht entzündlicher Flüssigkeit (Wasser
mit einigen Tropfen Netzmittel) gefüllte Edelstahlwanne
eingebracht werden.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Hersteller oder
Lieferanten.
BA_D_Vers.09.2016
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