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Krontaler 4-AO0724-1 Bedienungsanleitung Seite 23

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Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne
dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Aller-
dings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm
nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfall-
vermeidung zu ergreifen. In Bezug auf Elektro- und Elekt-
ronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebensdauer
durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funk-
tionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung
zur Entsorgung.
Batterien entsorgen
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe*) enthalten oder nicht, bei
einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder
im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden
Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt
werden können.
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Kadmium
und Blei sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen
Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle z. B. können ge-
sundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und
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Batterien und Akkus dürfen nicht in den
Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem

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Diese Anleitung auch für:

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