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Siemens Euroset 5010 Bedienungsanleitung Seite 9

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euroset 5010 / BRD / A30054-M6523-C1-1-19 / 5010.fm / 04.07.2005
Garantie
Dem Verbraucher (Kunden)
wird unbeschadet seiner Män-
gelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsga-
rantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren
Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Sie-
mens nach eigener Wahl
gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausge-
tauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B.
Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Halt-
barkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht,
soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemä-
ßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem
separaten Datenträger
mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt
der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantieansprü-
che sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles gel-
tend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren
Komponenten, die im Rah-
men des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert
werden, gehen in das
Eigentum von Siemens
über.
9
D
Diese Garantie gilt für in
der Europäischen Union
erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die
Siemens Aktiengesell-
schaft, Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder
andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgange-
nen Gewinn und den Ver-
lust von Daten, zusätzli-
cher vom Kunden aufge-
spielter Software oder
sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung
wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Ver-
letzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsge-
setz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte
Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeit-
raum nicht.
Soweit kein Garantiefall
vorliegt, behält sich Sie-
mens vor, dem Kunden
den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den

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