ACHTUNG!
Beim eingeschalteten Gerät entsteht bis zu einem Meter vor dem Brenner eine heiße
Zone (Tabelle A).
Diese Zone ist gefährlich, da durch die Hitze Verbrennungen möglich sind oder
materielle Schäden entstehen können.
Wir empfehlen in allen Fällen Schutzhandschuhe und keine leicht
brennbare Kleidung wie zum Beispiel Nylon oder Ähnliches zu
tragen.
Dieses Gerät ist zwar zum Schrumpfen von Plastikfolien vorgesehen, kann aber
auch für andere Anwendungen eingesetzt werden, wenn das Produkt Wärmezufuhr
durch sichtbare Flamme verträgt und nur unter der exklusiven Verantwortung der
Benutzer. Bitte die Herstellervorschriften des zu behandelnden Produkts und die
behördlichen Vorschriften zur Verwendung von Geräten mit sichtbarer Flamme
beachten.
Für eine sichere Verwendung der Schrumpfpistole unbedingt die obigen
Sicherheitshinweise und die Anweisungen des Herstellers des zu behandelnden
Produkts beachten. Der Abstand der Flamme von der Folie, die Schrumpfdauer und
die Einstellung des Geräts für die einzelnen Materialien gehen aus den Anweisungen
der Hersteller hervor.
Das Handschrumpfgerät (HSG) RIPACK 2000 trägt das GS-Zeichen für "Geprüfte
Sicherheit", erworbene Eigenschaft durch die DVGW-Abnahme unter der Nummer
DG-2218AO0726 (93e054) und in Übereinstimmung seiner hauptsächlichen
Bestandteile mit nachstehend aufgeführten Normen:
• DIN en 731 (Aug. 1981) und VP 103 (Dez. 1986) für die Geräteeinheit:
• DIN 3535 Teil 1 (Dichtungen), DIN 30 661 (Dichtmittel), DIN 4815 Teil 2
(Gasschlauch), DIN 4811 (Druckregler), DIN 8542 und DIN 4816 (Verbindungen),
DIN EN 731 (Flammensicherheit), für die Komponenten.
Es entspricht auch der Norm NF-E 65-140, die "tragbare und flüssiggasbetriebene
DAS CE-ZEICHEN
RIPACK 2000 ist ein Produkt SEFMAT - F 33185