b) „Käufer" bedeutet den Endkäufer der vom Hersteller hergestellten Ausrüstung, einschließlich sowohl
des Verbrauchers als auch des Unternehmers.
c)
„Händler" bezeichnet juristische Person, die auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Hersteller die
Ausrüstung in einem bestimmten Gebiet verkauft.
d) „Autorisierte Servicestelle" bezeichnet nur einen Service, der vom Hersteller oder einem vom Hersteller
angegebenen Händler durchgeführt wird,
e) „Ausrüstung" bezeichnet einen vom Hersteller hergestellten beweglichen Gegenstand, der Gegenstand
des Kaufvertrags ist und für den die Garantie gilt.
2. Der Hersteller gewährleistet gute Qualität und effizienten Betrieb des Geräts, für welches die Garantiekarte
ausgestellt wurde, in dem Zeitraum: 1 Jahr.
3. Die Garantiereparatur umfasst nicht die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Handlungen, zu deren
Durchführung der Käufer verpflichtet ist (Gerätemontage, Gerätewartung usw.).
4. Die Garantiehaftung deckt nur Mängel ab, welche durch Ursachen verursacht wurden, die dem Gerät
innewohnen. Die Garantie deckt insbesondere keine Schäden ab, welche durch unsachgemäße oder nicht
der Bedienungsanleitung entsprechende Verwendung, Lagerung, Wartung oder Transport der Ausrüstung
verursacht wurden, sowie Farbunterschiede zwischen Teilen, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt und
nicht ausgesetzt sind, die Einwirkung von chemischen oder abrasiven Mitteln, Luftverschmutzung oder
versehentliche Stiche und Abschürfungen, das Vorhandensein von Flecken oder Ringen von fettigen oder
färbenden Substanzen (Fette, Cremes, Lotionen oder Öle), dauerhafte Färbung mit Farbstoffen wie Tinten,
Permanentmarkern oder anderen instabilen Farbstoffen, die bei der Herstellung von Kleidung verwendet
werden (z. Farbstoffe zur Herstellung von Blue-Jeans-Kleidung).
5. Die Garantie deckt keine mechanischen Schäden am Gerät ab.
6. Der Käufer verliert die Garantieansprüche:
a) wenn der Hersteller feststellt, dass das Gerät während der Gewährleistungsfrist außerhalb des
autorisierten Kundendienstes repariert wurde,
b) bei baulichen Veränderungen am Gerät ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers,
c)
bei Verwendung der Ausrüstung entgegen dem vorgesehenen Zweck,
d) bei Verwendung der Ausrüstung, nachdem ein Konstruktionsfehler entdeckt wurde.
7. Ungeachtet des vorstehend unter Pkt. 6 beschriebenen Verlusts von Gewährleistungsrechten haftet der
Hersteller auch nicht für Sach- oder Drittschäden, welche durch die Verwendung der unter die
Gewährleistung fallenden Geräte verursacht werden können.
8. Die Gewährleistung schließt oder beschränkt die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht. Die
Geltendmachung von Gewährleistungsrechten berührt nicht die Gewährleistungshaftung des Verkäufers.
Macht der Käufer die Rechte aus der Garantie geltend, wird die Frist zur Geltendmachung der
Garantierechte mit dem Mitteilungsdatum des Mangels an den Hersteller gehemmt. Diese Frist läuft ab
dem Datum der Weigerung des Herstellers, die Verpflichtungen aus der Garantie zu erfüllen, bzw. ab dem
Datum des erfolglosen Ablaufs der Erfüllungsfrist.
9. Der Umfang des Garantieschutzes ist auf das Gebiet des Landes beschränkt, in welchem das Gerät verkauft
wurde.
10. Der Hersteller erfüllt seine Verpflichtungen im Rahmen der Garantie (Beseitigung von Mängeln oder
Schäden an der Gerätstruktur, die aus Gründen resultieren, welche dem Gerät eigen sind und während der
Garantiezeit festgestellt werden) kostenlos innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum des Geräts an den
Hersteller bzw. an die autorisierte Servicestelle. Kann die Reparatur des Geräts nicht innerhalb der obigen
Frist durchgeführt werden, muss der Hersteller den Käufer darüber informieren und auch die Gründe für die
Verzögerung und das voraussichtliche Datum der Erfüllung des anerkannten Garantieanspruchs angeben.
11. Die Ausübung der Gewährleistungsrechte setzt die gemeinsame (kumulative) Erfüllung von vier
Voraussetzungen voraus:
a) Vorlage einer MwSt.-Rechnung, einer Quittung oder eines anderen Kaufbelegs für das Gerät durch den
Käufer sowie eine fotografische Dokumentation des defekten Geräts zusammen mit einer kurzen
Beschreibung der Gründe für die Einreichung eines Garantieanspruchs,
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