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Anhängerzugvorrichtung; Fahrverhalten, Fahrhinweise - Opel Astra Betriebsanleitung

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Anhängerzugvorrich‐
tung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung ver‐
wenden. Den nachträglichen Einbau
einer Zugvorrichtung von einer Werk‐
statt durchführen lassen. Gegebe‐
nenfalls müssen Änderungen am
Fahrzeug, die die Kühlung, Hitze‐
schutzschilde oder andere Systeme
betreffen, durchgeführt werden.
Die Funktion zur Erkennung einer
ausgefallenen Leuchte kann für die
Anhängerbremsleuchten keinen teil‐
weisen Leuchtenausfall erkennen.
Bei vier 5-W- Leuchten wird beispiels‐
weise erst dann ein Ausfall erkannt,
wenn nur noch eine oder keine der
5-W- Leuchten funktioniert.
Die Montage einer Anhängerzugvor‐
richtung kann die Öffnung der Ab‐
schleppöse verdecken. Wenn dies
der Fall ist, die Kugelstange zum Ab‐
schleppen verwenden. Die Kugel‐
stange immer im Fahrzeug mitführen.
Fahrverhalten,
Fahrhinweise
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Schlingerbewe‐
gung des Anhängers ein Stabilisator
verwendet wird, der auf den Kugel‐
kopf wirkt.
Für Anhänger mit einer geringen
Fahrstabilität und Wohnwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 1300 kg wird für Ge‐
schwindigkeiten über 80 km/h die
Verwendung eines Stabilisators drin‐
gend empfohlen.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 328.
Fahren und Bedienung
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz zwi‐
schen dem tatsächlichen Gesamtge‐
wicht des Anhängers und der tatsäch‐
lichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert gilt in der Regel für Steigun‐
gen bis max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die Mo‐
torleistung wegen der dünner wer‐
denden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht um
10 % pro 1000 Meter zusätzlicher
Höhe. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
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