Der Fahrradanhänger darf nur mit Fahrrädern mit einer Reifengröße zwischen 20 Zoll und
29 Zoll verwendet werden. Für Fahrräder mit anderen Laufradgrößen können wir auf
Anfrage Anpassungen an der Deichselaufnahme vornehmen.
Unzulässige Verwendungen
Jegliche Verwendung, die nicht der oben beschriebenen Verwendung entspricht, ist nicht
zulässig.
Weiterhin ist nicht zulässig:
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Der Transport von Kindern
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Der Transport von Gefahrgütern jeglicher Art
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Überladung
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Fahren mit zu hohen Geschwindigkeiten
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Betrieb mit nicht ordnungsgemäß beseitigten Mängeln
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Betrieb mit motorisieren Fahrzeugen wie Mofas oder Mopeds (elektrifizierte,
muskelbetriebene Fahrräder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25km/h
(Pedelec) sind von dieser Regelung ausgenommen)
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Umbauten jeglicher Art, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten
Berücksichtigte Normen
Bei der Entwicklung, Erprobung und Fertigung wurde die Norm EN 15918:2011 + A2:2017
berücksichtigt.
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