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Anhang
8.1 Umwelterklärung
8.1.1 Die JK-Unternehmensgruppe
Die JK-Unternehmensgruppe ist den strengen Richtlinien der EWG 1836/93 und der DIN
ISO 14001 unterworfen und wird in regelmäßigen internen Umweltaudits durch geschulte
Auditoren geprüft.
Die Verabschiedung der Öko-Audit-Verordnung EWG 1836/93 im Jahre 1995 durch die
EU veranlasste die JK-Unternehmensgruppe zu dem Aufbau eines Umweltmanage-
mentsystems, welches im Jahre 1997 mit der Validierung nach Öko Audit Verordnung
attestiert wurde.
Registriert bei:
•
Industrie- und Handelskammer Duisburg
Registrier-Nr.: DE-S-110-00010
•
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Registrier-Nr.: DE-S-141-00019
•
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Registrier-Nr.: DE-S-141-00018
8.2 Umweltbestimmungen
8.2.1 Entsorgung von UV-Lampen, elektronischen Bauteilen und
Batterien
UV-Niederdrucklampen und UV-Hochdrucklampen enthalten Leuchtmittel und andere
quecksilberhaltige Abfälle. Batterien und Platinen enthalten Schwermetallverbindungen.
Elektronische Geräte müssen deshalb als Sondermüll entsorgt werden.
Gemäß dem Abfallgesetz (KrWAbfG)
zungen sind UV-Lampen und Batterien nachweispflichtig zu entsorgen.
Ihre örtliche Verkaufs-Agentur (siehe Abschnitt 7) ist Ihnen bei der Entsorgung von UV-
Lampen aus den Bräunungsgeräten und Batterien gerne behilflich:
•
Melden Sie die Anzahl von UV-Lampen und Batterien telefonisch oder schriftlich
an Ihre örtliche Ergoline Agentur.
•
Die Agentur kümmert sich dann zusammen mit einem Entsorgungsunternehmen
um die Abholung der Lampen und die ordnungsgemäße Entsorgung.
•
Die Lagerung der Entsorgungspapiere übernimmt das Entsorgungsunternehmen
für Sie.
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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Anhang
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und entsprechend den kommunalen Abfallsat-
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