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Denon PMA-720 Wartungsanleitung Seite 33

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r U.S.A. und Kanada-modells.
CAUTION
TO PREVENT ELECTRIC SHOCK DO NOT USE THIS
(POLARIZED)
PLUG WITH AN EXTENSION CORDS,
RECEPTACLE
OR
OTHER
OUTLET
UNLESS
THE
BLADES
CAN
BE FULLY
INSERTED
TO PREVENT
BLADE EXPOSURE.
Fur Gro&britannien-modell.
WARNING:
As the colours of the wires in the mains lead of this ap-
pliance may not correspond with the coloured markings
identifying
the
terminals
in your plug proceed
as fol-
lows:
The wire which
is coloured blue must be connected
to the terminals which
is marked with the letter N or
coloured black.
The
wire
which
is coloured
brown
must
be con-
nected
to the
terminal
which
is marked
with the
letter L or coloured red.
The
wire which
is coloured
BROWN
must
be con-
nected
to the
terminal
which
is marked
with the
letter L or coloured RED.
Fiir Australien-modell.
ATTENTION
POUR
PREVENIR
LES CHOCS
ELECTRIQUES
NE
PAS
UTILISER
CETTE
FISCHE
POLARISEE
AVEC
UN PRO.
LONGATEUR
UNE PRISE DE COURANT
OU
UNE
AUTRE
SORTIE
DE COURANT,
SAUF
SI
LES
LAMES
PEUVENT
ETRE
INSEREES
A FOND
SANS
EN
LAISSER
AUCUNE
PARTIE
A _ DE-
COUVERT.
IMPORTANT
The wires in this mains lead are coloured in accordance
with the following code:
Blue:
Neutral
Brown:
Live
FOR
YOUR
SAFETY
To ensure safe operation the three-pin plug supplied must
be inserted only into a standard three-pin power
point which is effectively earthed through the normal husehold wiring.
Extension
cords used with the equipment must be three-core and be 'correctly wired to provide connection to
earth. Wrongly wired extension cords are a major cause of fatalities.
The fact that the equipment operates satisfactorily does not imply that the power point is earthed and that the
installation
is completely
safe.
consult a qualified electrician,
Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunktelinehmer,
Dieses Gerat ist von der Deutschen
Bundespost
als Ton bzw
Fernseh-Rundfunkempfinger
zugelassen.
Es
entspncht den zur Zeit ge:tenden Technischen Vorschnften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachwers dafiir
mit der DBP-Prutnummer
gekennzeichnet
Bitte ubderzeugen Sre sich selbst
OQreses Gerat darf im Rahmen der nachstehend abgedruckten »Aligemeinen Genehmigung fur Ton. und Femseh-
Rundtunkempfanger« in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden
Beachten Sie aber bitte. daB sufgeund.
dieser Aligemamen Genehmigung nur Sendungen des Rundiunks emptangen werden durfen. °} Wer unbefugt
andere Sendungen {z 8. des Polizeitunks, des Seefunks, der offentiichen beweghchen Landfunkaenste} empfangt.
versto&t gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich daher nach § 15 Absatz 2a des Gesetzes uber Fem-
mekdeaniagen strafbar
Die Kennzeichnung mit der DBP-Prufnummer
bietet Ihnen die Gewahr, da dreses Gerat keme anderen Fem-
meldeantagen emschheRich
Funkantagen stor.
Ore Zusatzbuchstaben
S SE oder SK be der DBP Priitnummer
besagen auRerdem, daft das Gerdt gegen storende Beeintlussungen durch andere Funkanlagen (2.8. des Amateur-
tunks, des CB-Funks) weitgehand unempfindlich ist
Sollten ausnahmsweise
trotzdem Storungen auftraten, so
wenden Sie sich bitte an die Srtlich zustancige Funkstorungsmefstelie
Aligemeine Genehmigung fur Ton- und Fernseh-Rundfunkempfinger
Die Allgemeine Ton- und Fernseh-Rundtunkgenehmigung vom
11 12 1970 (veroffenthcht im Bundesanzerger Nr.
234 vom 16 12.1970) wird unter Bezug auf Abschnitt tll der Genehmigung durch folgende Fassung der
Genehmigung
tur
Ton-
und
Fernseh-Rundfunkempfanger
gemaG
den
$$
+1 und
2 des
Gesetzes
Uber
Fernmeideaniagen ersetzt
Genehmigung fur Ton- und Fernseh-Rundtunkempfanger
1 Die Ememung
und der Betreb
von
Ton- und Fernseh-Rundfunkempfangern
werden
nach $§ 1.und 2 des
Gesetzes uber Fernmeldeantagen in der Fassung der Bekanntmachung vom
17 3 1977 (BGBt. |. S. 459) alige-
mem genehmigt
2 Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
im Sinne dreser Genehmigung sind Funkanlagen gema& § 1 Abs. 1 des
Gesetzes
uber
Fernmeldeanlagen,
dre
ausschheBhch
die fur Rundfunkempfanger
zugelassenen
Frequen-
zabstimmbererche**)
aufweisen und zum Aufnehmen
und gleichzeiigen Hor- oder Sichtbarmachen von Ton-
oder Fernseh-Rundtunksendungen bestimmt sind Zum Emptanger gehoren auch eingeboute oder mit thm fest
vetbundene Antennen sowie ber Unteneslung in mehrere Gerate die funktonsmalig zugehdrenden Gerate.
Auer fur den Emptang von Rundfunksendungen durfen Ton- und Fernseh-Rundtunkempfanger nur mt beson-
derer Genehmigung der Deutschen Bundespost fur andere Fernmeidezwecke Zusatziich bDenutzt werden.
In den Empfanger e:ingebaute oder sonst mit thm verbundene Zusatzgerate (z.B. Uhraschallfernmeldeaniagen,
infrarottemmeldeanlagen) werden von dieser Genehmigung nicht erfa®t (ausgenommen die E:innchtungen zum
Empfang des Verkehrsrundtunks}. Desgierchen sind andere technische Empfangereigenschaften, de Uber den
ergentiichen Zweck emes Rundtunkempfangers
hinausgehen (z.B zum Empfang anderer Funkgenste, fiir die
Wiedergabe 1m Rahmen von Textubertragungsvertahren) herdurch nicht genehmigt. Hierfur gelten besondere
Regelungen
i
Diese Genehmigung wird unter nachstehenden Autiagen erteilt
% Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger
mussen den jewels geltenden Technischen Vorschniten fir Ton- und
Fernseh-Rundfunkempfanger
entsprechen
Eingebaute Zusatzgerate mussen
den fur ste gettenden Bestim-
mungen und technischen Vorschniften genugen
Anderungen der Technischen Vorschriften, dre im Amtsbiatt des Bundesmunisters fur das Post: und Fernmel-
dewesen verdtfenthcht werden, mui bei schon ernchteten und in Betneb genommenen Ton und Fermseh-
Rundfunkempfangern nachgekommen werden. wenn durch den Betred dieser Rundiunkempfanger andere etek-
tnsche Anlagen geston werden
Senenmaiig hergestelhe Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger mussen zum Nachweis dafdr, daB se den
Technischen Vorschiften entsprechen, mut einer OBP-Prifnummer gekennzerchnet sein.°*°} Dre OBP-Priinum-
"mer sagt Gber die elektrsche und mechanische Sicherheit und die Einhattung der Strahbenschutzbesummungen
nichts aus.
For your safety, if in any doubt
about
the effective earthing of the power
point,
2. Ton und Femseh-Rundfunkempfénger
dirten an ortsfesten oder nichtortsfesten
Rundfunk-Empfangsanten-
nenanlagen, -Verteilaniagen oder Kabette:nsehanlagen betneben und im Rahmen der Bestimmungen Uber private
ODrahtfernmeideaniagen mit Drahtfemmeideaniagen verbunden werden.
Auf demseliben Grundstiick oder innerhalb emes Fahrzeuges diirfen Ton und Fernseh-Rundienkempfanger mit
anderen Gerdten oder sonstigen Gegenstinden (7.8. Plattenspieler, Magnetaufzerchnungs- und -Wiedergabeger-
Ste. Antennen} verbunden werden, sofern diese Gerdte von der Deutschen Bundespost genehrnigt sind oder
keiner Genehmigung bedurfen.
Die raumtiche Kombination von Funkanlagen mit Ton oder Fernseh-Rundiunkemptangern 4st nur dann zuléssig,
wenn de betretfenden Funkaniagen je fur sich genehmigt sind.
3. Mit Ton
oder Fernseh-Rundfunkempfingern
durten autgrund dieser Genehmigung
nur Sendungen' des
Rundfunks empfangen warden, also Ubertragene Tonsignale (Musik. Sprache) und Fernsehsignale (nur Bidinfor-
matonen). Andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, der Sffenthchen beweghchen Landfunkdienste, Dateniiber-
tragungen} dirfen mcht aufgenommen werden, werden sie jedoch unbeabsichtgt empfangen. so dirfen sie
weder aufgezerchnat. noch anderen mitgeteilt, noch fur rgendweiche Zwecke ausgewertel werden. Das Vorhan-
densein soicher Sendungen dart auch nicht anderen zur Kenninis gebracht werden.
4. Durch Ton- oder Fernseh-Rundiunkempfanger darf der Betreb anderer elektrischer Anlagen nicht gestort wer-
den
5. Anderungen
der Ton oder FernsehRundfunkempfanger,
die de zulassigen Frequenzabstimmbererche
der
Emptanger erwertern, gahen uber den Umfang dieser Genehmigung hinaus und bediirfen vor ihrer Ausfuhrung
einer besonderen Genehmigung der Deutschen Bundespost
Wer
autgrund
cieser Genehmigung
einen
Ton
oder Fernseh-Rundfunkempfanger
betreibt, hat bei einer
Anderung der kennzerchnenden Merkmale von Ton- oder Fernseh-Rundfunksendem {insbesondere be: Anderung
des Sendevertahrens oder bei Frequenzwechsel} die ggf. notwendig werdenden Anderungen an den Rundfun-
kernpfangern auf seine Kosten vornehmen zu lassen.
6 Die Deutsche Bundespost ist berechtigt. Rundiunkemptaénger und mit ihnen verbundene Gerate darauf zu pru-
fen. ob die Aufilagen der Genehmigung und die Technischen Vorschriftan eingehaiten werden.
Den Beauftragten der Deutschen Bundespost ist das Betreten der Grundstucke oder Raume, in denen sich Ton-
oder Fernseh-Rundtunkempfanger befinden, zu den verkehrsubiichen Zeiten 2u gestatten. Befinden sich die
Rundfunkempfanger
oder mit ihnen
verbundene
Gerate
nicht im Verfugungsbererch
desjenigen.
der die
Empianger betreibt, so hat er den Beauftragten der Deutschen Bundespost Zutntt zu diesen Teilen zu valid
lichen
HI
Se: Funkstérungen die nicht dutch Mangel der Rundfunkemphaager oder der mit ihnen verbundenen Gerate verur-
sacht werden, kénnen die FunkmefSdienste der Deutschen Bundespost zur Feststellung der Stérung in Anspruch
genommen werden.
IV
1 Diese Ganehmigung kann aligemein oder durch die drilich zustandige Oberpostdirektion einem einzeinen Bet-
reiber gegenuber fur emen bestrmmten Rundiunkempfanger widerrufen werden. Ein Widerruf ist insbesondere
2uléssig. wenn die unter Abschaitt Il aufgeftihrten Auflagen nicht erfullt werden.
Anstatt die Genehmigung zu widerrufen, kann dia Deutsche Bundespost anordnen. da bei einem VerstoS
gegen eins Auflage ein Ton- oder Fernseh-Aundfunkempfanger auer Betneb zu setzen ist und erst be: E:nhal-
tung der Auflagen wieder betrneben werden dart.
Dre Auflagen dieser Genenhmigung k6nnen jederzent arganzt oder gedndert werden
2. Diese Genehmigung ersetzt dre Algemene Ton- und Fernseh-Rundfunkgenehmigung vom 11.42.1970. sie git
ab 1.7.1979
Bonn, den 14.5.1979
Der Bundesnunister
fiir das Post- und Fernmeldewesen
im Auftrag
Hast
*) Zum Empfang andere: Sendungen dart dieses Gerat nur mt Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Aligemein genehrnigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstelien und der Normat-
trequenz- und Zeizerchensendungen.
**} Siehe Technische Vorschnften fur Ton- und Fernseh-Aundtunkemptdnger, verdtfentkcht im Amtsblatt des Bundesministers fir das Post- und Femmeldewesen.
***) FOr ausnahmsweise noch nicht gekennzeichnete, vor dem 1 7.1979 emchtete und in Betneb genommene Ton-Rundtunkempfénger wird die Kennzeichnung nicht verangt.
SRP
a
I
TE
PMI A-720/520
ma—
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Diese Anleitung auch für:

Pma-520