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pRODUkT bESCHREIbUNG
bATTERIElEbENSDAUER: Bei sachgemäßer Verwendung kann die Batterie eine Lebensdauer von
2-4 Jahren haben, abhängig von der Art der Nutzung.
GARANTIE: Batterien sind Verschleißteile, die je nach Art der Verwendung verschiedene Lebensdauer
aufweisen, daher sind sie aus diesem Grund von der gesetzlichen 2 Jahres Garantie ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt 6 Monate.
bATTERIE-AUSTAUSCH: Dieser Vorgang muss von Acus Sound Engineering autorisiertem Personal
durchgeführt werden. Bei unsachgemäßem Anschluss einer neuen Batterie kann es zu Explosionen
oder tödlichen Stromschlag führen.

GARANTIEbESTIMMUNGEN

Garantiezeit: 2 Jahre bring-In Garantie für den Verstärker
6 Monate für den eingebauten Akku
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des ACUS-Produkts von einem autorisierten ACUS-Partner-
händler. Maßgeblich ist das Verkaufsdatum auf dem vom autorisierten ACUS- Partnerhändler ausge-
stellten Verkaufsbeleg.
Garantieleistungen hemmen weder den Ablauf der Garantiezeit noch bewirken sie den Neubeginn der
Garantiezeit.
Für die Einhaltung der Garantiebestimmungen und die Serviceabwicklung von Acus-Produkten zeich-
net sich in Deutschland und Österreich die GVI Vertriebs-GmbH &Co.KG verantwortlich.
Während dieser Zeit reparieren die autorisierten Acus -Servicehändler oder der Vertrieb (Gvi-Ver-
triebssystem) fabrikationsbedingte Mängel kostenlos in Bezug auf Arbeit und Material.
Die Garantieverpflichtung der Gvi Vertriebs-GmbH&Co.KG gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die even-
tuelle Reparatur ausschließlich durch die autorisierten Fachhändler oder Servicepartner
durchgeführt wird. Der Garantieanspruch erlischt, wenn das Gerät durch Eingriffe unberechtigter Per-
sonen beschädigt, umgebaut oder demontiert wird. Bei Fehlen eines Garantienachweises (Original
Kaufbeleg) erlischt jeder Garantieanspruch.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Geräte deren Defekt durch unsachgemäße Handhabung ent-
standen ist oder die Seriennummer entfernt worden ist.
ENTSORGUNG
Wollen Sie Ihr Gerät entsorgen, bringen Sie es zur Sammel-
stelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers (zB. Wertstoffhof).
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Alt-
geräten gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer
getrennten Abfallerfassung zuzuführen.
Das Symbol bedeutet, dass Sie Ihr Gerät auf keinen Fall in den Haus-
müll werfen dürfen! Verpackungsmaterialien entsorgen Sie entspre-
chend der lokalen Vorschriften.
ERA-Nr.: 51356
WEEE-Reg.-Nr.: DE7443120
Oneforstreet
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