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Okofen PELLEMATIC Compact 22-32 Betriebsanleitung Seite 11

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5 Voraussetzungen zur Aufstellung eines Pelletskessels
5.2
Grundsätzlich müssen Feuerstätten in einem Heizraum aufgestellt werden. Für Wohn-
häuser und Leistungen (<50kW) ist jedoch lediglich ein Aufstellraum notwendig. Die
Auflagen für einen Aufstellungsraum sind geringer als die für einen Heizraum. Der
Taupunkt von Abgasen liegt bei Holzpellets (max. 10% Wassergehalt) bei ca. 50 °C.
Kamin
Die Luftzu- und -abfuhr ist wichtig für eine saubere Verbrennung und muss in allen
Betriebszuständen gewährleistet sein. Daher ist die Anlage gemäß den örtlichen Vor-
schriften und laut EN 13384-1 auszuführen. Öffnungen, Kanäle und Rohre müssen rich-
tig dimensioniert sein und mit einer Kaminberechnung gemäß EN 13384-1 bestätigt
werden.
Der Abtransport des Abgases wird über den Kamin sichergestellt.
Der Kondensatablauf des Kamins muss an die Abwasserleitung angeschlossen sein.
Der Kondensatablauf darf nicht offen in den Heizraum ragen.
Versorgungsluft
Der Pelletskessel benötigt für die Verbrennung ausreichend Luft.
Die Zufuhr der Verbrennungsluft kann:
Für die Be- und Entlüftung des Aufstell- bzw. Heizraums sind die aktuellen länderspe-
zifischen Vorschriften zu beachten.
Ein Aufstell- bzw. Heizraum muss über Be- und Entlüftungsöffnung verfügen (Öster-
reich: min. 400 cm² oder 4cm²/KW laut OIB Richtlinie 3, Deutschland laut FeuVo: bis
50 kW min. 150 cm², über 50 kW eine obere und eine untere Öffnung ins Freie mit
mind. je 150 cm² + 2 cm² je weiteres kW über 50).
Heizraum
Raumluftabhängig (Bild a)
über klassische Be- und Entlüftungsöffnungen (2)
Raumluftunabhängig (Bild b) erfolgen
Die Luftzufuhr muss über ein Rohrsystem direkt aus dem Freien oder über den
Anschluss eines im Kamin noch vorhanden separaten Lüftungsschachtes. (2)
erfolgen.
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Betriebsanleitung

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