Declaration of RoHS2 Compliance
Dieses Produkt wurde entsprechend der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen
Parlamentes und des Rates bezüglich der beschränkten Verwendung gefährlicher
Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS2) entwickelt und
hergestellt und es wird davon ausgegangen, dass es den maximalen vom European
Technical Adaptation Committee (TAC) veröffentlichten Konzentrationswerten, siehe
unten, entspricht:
Substanz
Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
Kadmium (Cd)
Sechswertiges Chrom (Cr 6+ )
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Einige oben genannte Produktkomponenten werden im Anhang III der RoHS2
Richtlinien, wie unten dargestellt, ausgenommen:
Beispiele ausgenommener Komponenten sind:
1.
Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden
(CCFL und EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (≦500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (>500 mm und ≦1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (>1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2.
Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3.
Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4.
Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5.
Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6.
Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis
mit 85 % nach Gewicht oder mehr Blei).
7.
Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit
Ausnahme von dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen
Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-Verbindungen.
Vorgeschlagene
Maximumkonzentration
0,1%
0,1%
0,01%
0,1%
0,1%
0,1%
iii
Gemessene Konzentration
< 0,1%
< 0,1%
< 0,01%
< 0,1%
< 0,1%
< 0,1%