Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden . Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft .
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikati-
onsfehler . Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Pro-
duktteile, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind
und daher als Verschleißteile angesehen werden
können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen
Teilen, z . B . Schalter, Akkus oder Teile, die aus Glas
gefertigt sind .
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SOTKK 16 B1