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S-idee K180 Gebrauchsanleitung Seite 3

Rc-elektro-modell

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Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit
Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt:
1.
Getrennte Erfassung von Altgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von min. 400qm für Elektro- und Elektronikgeräte
sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von min. 800qm, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte min. 400qm betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen min. 800qm betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an
einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das
gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Gerät der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG,
nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder Großgeräte (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 cm). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25cm sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-
und Telekommunikationstechnik wie Computer, Smartphones, Speicherkarten. Bitte beachten Sie in ihrem
eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
5.
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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