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COMLIFT HVS-1.5 Betriebsanleitung Seite 3

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Richtige, bestimmungsgemässe Verwendung:
Maximale Last, die auf dem Gerät angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden. Die Lastklaue darf nur
mit 70 % der angegebenen Nutzlast belastet werden (Bild 4).
Das Gerät ist zum Heben und Senken sowie zum Abstützen und Verschieben von Lasten geeignet. Das Gerät
muss immer senkrecht in Lastrichtung eingesetzt werden. Stahlwinde nur vertikal einsetzen (Bild 3). Lasten nicht
über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem Zustand belassen. Der Bediener darf eine Lastbewegung
erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Last richtig aufgesetzt ist und sich keine Personen
im Gefahrenbereich aufhalten. Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten. Beim Aufstellen des
Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten, dass das Gerät so bedient werden kann, dass der Bediener weder
durch das Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder die Last gefährdet wird. Das Gerät kann bei einer
Umgebungstemperatur zwischen –10° C und +50° C arbeiten. Bei Extrembedingungen sollte mit dem Hersteller
Rücksprache genommen werden. Das Gerät muss auf einer stabilen und rutschfesten Unterlage aufgesetzt
werden, damit ein Einsacken bzw. Verrutschen verhindert wird. Achtung! Bei Umgebungstemperaturen unter 0° C,
Bremse auf Vereisung überprüfen! Die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften für handbetriebene
Hebezeuge des jeweiligen Landes, in dem das Gerät eingesetzt wird, sind unbedingt zu beachten.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört neben der Beachtung der Betriebsanleitung auch die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Bei Funktionsstörungen ist das Hebezeug sofort außer Betrieb zu setzen.
Falsche, sachwidrige Verwendung:
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden. Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von
Personen ist verboten. Eine Hebelverlängerung ist nicht erlaubt. Schweißarbeiten am Gerät sind verboten.
Schrägbelastung d.h. seitliche Belastung auf dem Kopf oder der Klaue ist verboten (Bild 2). Die Last ist immer
so aufzunehmen dass das Hebezeug nicht kippen kann. Das Heben von verschütteten oder frei übereinander
gestapelten Lasten ist verboten. Bei Verwendung der Stahlwinde an z.B. Fahrzeugen ist das Fahrzeug zusätzlich
gegen wegrollen zu sichern. Arbeiten an Lasten in angehobenen Zustand sind untersagt, es ist darauf zu achten
dass keine Erschütterungen entstehen (Bild 1). Die Funktion der Sperrklinke darf nicht blockiert werden.
Die Bremsflächen der Lastdruckbremse sind frei von Fett zu halten.
Hebezeug nicht aus großer Höhe fallen lassen. Das Gerät ist immer sachgemäß auf dem Boden abzulegen.
Die COMLIFT HVS-Stahlwinden sind ausschließlich mit Original Ersatzteilen zugelassen und zu verwenden.
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