Gewährleistung
Der Hersteller leistet die Gewähr für sein Produkt in Dauer von 6 Monaten, für
den Verbrennungsmotor in Dauer von 12 Monaten. Die Garantiezeit beginnt am
Tag der Übernahme des Produkts.
Diese Garantie bezieht sich auf Fehler, die durch falsche Montage, Fertigung und
Material entstehen können.
Der Hersteller haftet nicht für einige Schäden, die bei Verwendung auftreten
können, zum Beispiel:
•
Bedienung der Maschine von Unbefugten
•
technische Änderungen, Reparaturen, bzw. Eingriffe ohne vorherige
Genehmigung des Herstellers
•
Verwendung der unoriginellen Ersatzteile oder Teile, die für andere
Ausführungen bestimmt sind
•
Nichteinhaltung der Hinweise zur Bedienung und Wartung
•
Beschädigung der Maschine aufgrund falscher Manipulation, Wartung oder
Überlastung
•
Fehler aufgrund Beschädigungen durch Benutzer
•
üblicher Verschleiß der Teile
•
Beschädigung durch Verwendung der unoriginellen Teile
Auswirkungen durch höhere Gewalt
•
Die Garantieansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden, d.h. mit
Belegen über Abgabe des Produkts an eine autorisierte Servicestelle zur
Garantiereparatur.
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