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LIV & BO 4-KL6433-1 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Seite 5

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Bürsten mit Metall- oder Nylonborsten sowie keine scharfen oder metallischen
Reinigungsgegenstände wie Messer, harte Spachtel und dergleichen. Diese können die
Oberfläche beschädigen. Reinigen Sie das Produkt mit einem weichen, trockenen,
fusselfreien Tuch, wie es z. B. zur Reinigung von Brillengläsern verwendet wird.
Lagerung
Wird das Produkt über eine längere Zeit nicht verwendet, entnehmen Sie die Batterie und
bewahren Sie das Produkt, gereinigt und vor Sonnenlicht geschützt, an einem trockenen,
kühlen Ort, bestenfalls in der Originalverpackung, auf.
Entsorgung
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind recycelbar, entsorgen Sie
diese getrennt für eine bessere Abfallbehandlung. Möglichkeiten zur
Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro-
und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt. Batterien und
Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind
und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an
einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung
zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät
entnommen werden können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich. Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer Kaufland-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m
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, sofern sie dauerhaft oder zumindest
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mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig
sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m
und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm
besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu
ergreifen. In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung
ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung
funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und entsorgen Sie
diese getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EU und
deren Änderungen recycelt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien und Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder nicht, bei
einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden
können. Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG! Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der Batterien/Akkus!
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Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig
und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle
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für Elektro-
Defekte oder
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