Transponder (IMT)
Übertragungseinrichtung
Unscharfschalten
Verschlussüberwachung
Zutrittskontrolle
Zwangsläufigkeit
Zentralen MC 1500, Bedienung
Elektronischer Schlüssel zur Identifikation des Benutzers
an der Eingabeeinrichtung.
Teil einer Gefahrenmeldeanlage, der Meldungen über überwachte
Übertragungswege weiterleitet.
Rücknahme der Durchschaltung der Anlage oder Teilen der Anlage
zu den Intern- bzw. Extern-Alarmierungseinrichtungen.
Überwachung des verschlossenen Zustandes von Türen, Fenstern,
usw. zur Erreichung der Zwangsläufigkeit (z. B. mit
Schließblechkontakten).
Überprüfung der Zutrittsberechtigungen, die Steuerung von Sperren
sowie die Registrierung von Vorgängen.
Maßnahme, die verhindert, dass scharfgeschaltet werden
kann wenn die Anlage nicht voll funktionsfähig ist oder
wenn bei extern scharfgeschalteter Anlage versehentlich
Externalarm durch den Betreiber ausgelöst wird.
(z.B. das Begehen von Räumen ohne Unscharfschaltung)
Es werden verschiedene Maßnahmen unterschieden:
- bauliche (z.B. einseitige Schließbarkeit von Außentüren)
- elektrische (z.B. Sperrelemente)
- organisatorische (z.B. Anwesenheitsüberwachung).
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