D141-33-882 Issue A
5.3
Benutzerdefinierte Kalibrierung (Konzentrationseinheiten)
Die Sonden dürfen nicht gebogen werden. Dies beeinträchtigt die Genauigkeit des GasCheck G3 Magshield.
Setzen Sie den Probenbeutel während des Kalibrierungsvorgangs nicht unter Druck. Dies führt zu
erheblichen Kalibrierungsfehlern.
Lesen Sie sich die nachfolgende Anleitung vollständig durch, bevor Sie den GasCheck G3 Magshield kalibrieren.
Die nachfolgende Vorgehensweise ist zu befolgen, wenn der GasCheck G3 Magshield auf Konzentrationswerte
(ppm oder mg/m3) eingestellt ist.
Tabelle 4 - Kalibrierung des GasCheck G3 Magshield (Konzentrationseinheiten)
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VORSICHT
VORSICHT
Füllen Sie einen leeren (nicht kontaminierten) Probenbeutel mit 5000 ppm Heliumgas,
bevor Sie mit der Kalibrierung beginnen. Entfernen Sie dazu die äußere graue
Sondenabdeckung vom GasCheck G3 Magshield.
Wählen Sie das Kalibrierungsverfahren im Hauptmenü (siehe
Wählen Sie die benutzerdefinierte Kalibrierung, indem Sie die Markierung mit der
Taste
oder
zum „
.
Eine Option wird angezeigt, die verschiedene Konzentrationen des Helium-Spürgases
im Testgas zulässt. Der GasCheck G3 Magshield kann mit Konzentrationen zwischen
4900 und 5100 ppm Helium umgehen. Wählen Sie mit der Taste
gewünschte Konzentration und drücken Sie die Taste
Achten Sie darauf, dass sich der GasCheck G3 Magshield in sauberer Luft befindet,
und drücken Sie dann die Taste
Sekunden in Anspruch; anschließend wird der Bildschirm „Ready" angezeigt.
Stecken Sie die Sonde vollständig in den Probenbeutel und drücken Sie die Taste
Der GasCheck G3 Magshield durchläuft die kalten und heißen Phasen der Kalibrierung
und zeigt dann eine Werteübersicht an.
Drücken Sie die Taste
Drücken Sie die Taste
Taste
, um die Kalibrierung zu wiederholen.
Edwards und das Edwards-Logo sind Warenzeichen von Edwards Limited.
"-Symbol bewegen, und drücken Sie dann die Taste
. Die Nullstellung des Geräts nimmt einige
, um zum Haupt-Kalibrierungsbildschirm zurückzukehren.
, um mit der Verwendung des Geräts zu beginnen, oder die
© Edwards Limited 2010. Alle Rechte vorbehalten.
Abschnitt
4.5).
oder
die
.
.