Wir empfehlen folgendes Montagewerkzeug:
•
Gabel–/Ringschlüsselsatz
•
Steckschlüsselsatz
•
Akkuschrauber
3. Raumbeschaffenheit / Brandschutz
Die Box kann in jedem dafür geeigneten Raum aufgestellt werden.
Normal kellerfeuchte Räume stellen prinzipiell kein Problem dar, der Gewebesack darf jedoch nicht an
feuchten Wänden anliegen.
UV-Licht ist unbedingt zu vermeiden (z.B.: UV–Folie auf Fenster aufkleben).
Spitze oder scharfe Gegenstände in Nähe der Box sind zu demontieren oder zu verkleiden.
Grundsätzlich sollte die Raumgröße so gewählt werden, dass ein problemloser Zusammenbau des
Behälters möglich ist. Für Montagearbeiten muss er Aufstellraum 100mm breiter sein als die Box.
Die Prallschutzwand (gegenüber den Befüllstutzen) sollte mindestens 200mm Wandabstand vorweisen.
Grundsätzlich ist auch eine Aufstellung im Freien möglich.
Die Box muss aber vor Witterungseinflüssen (Regen, Wind und UV-Bestrahlung)
geschützt werden.
Für die Außenaufstellung ist unbedingt ein wasserdichtes Dach und eine Seitenverkleidung notwendig;
auch müssen die Förderschläuche gegen Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Brandschutzbestimmungen bitte bei der jeweiligen Brandschutzbehörde nachfragen!
Österreich:
Prüfstelle für Brandschutztechnik (www.pruefstelle.at) siehe TRVB H 118
Deutschland:
siehe Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO)
ausgenommen: Hessen und Saarland - hier gilt §16 FeuVO Hessen
Bei Lagerräumen unter 15 t Pellets sind keine Anforderungen an Wände, Decken, Türen und die Nutzung
des Raums vorgschrieben. Bei Heizungsanlagen bis 50 kW darf das Pelletsilo im gleichen Raum wie der
Heizkessel aufgestellt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten. Dieser Abstand kann
unterschritten werden, wenn zwischen Heizkessel und Pelletsilo eine nicht brennbare Hitzeschutzplatte
angebracht wird.
Frankreich:
Zurzeit noch keine detaillierte Richtlinien vorhanden, bitte wenden Sie sich an die zuständige
Feuerwehrdirektion
Schweiz:
siehe Brandschutzvorschriften für Pelletsfeuerung (www.vkf.ch)
Italien:
Verordnung vom Innenministerium 28. April 2005:
Technische Brandschutzregelung für die Planung, den Aufbau und den Berieb von Heizungssysteme
mit flüssigem Brennstoff. Für genauere Details wenden Sie sich bitte an die zuständige Feuerwehrdirektion.
5